Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3515/26  

 
 
Betreff: Antrag der BGN-Fraktion
hier: Prüfauftrag Hafenbrücke
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Entscheidung
16.04.2026 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses      

Sachverhalt:

Die BGN-Fraktion beantragt zu prüfen, ob anstelle der bislang geplanten zwei getrennten Brückenbauwerke im Bereich der Hafenwestseite eine gemeinsame Brücke in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) realisiert werden könnte. Im Rahmen dieser Prüfung soll insbesondere eine Gegenüberstellung der Kosten für zwei getrennte Bauwerke sowie einer möglichen gemeinsamen Brückenlösung erfolgen. Darüber hinaus sollen weitere Vor- und Nachteile einer gemeinsamen Brücke dargestellt werden.

Hintergrund des Antrags ist die Tatsache, dass die Stadt Neustadt in Holstein im Rahmen der städtebaulichen Umgestaltung der Hafenwestseite den Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke mit Aufenthaltsfunktion plant, während der LBV.SH perspektivisch den Ersatzneubau der bestehenden Hafenbrücke (Straßenbrücke) vorsieht.

Die Antragsteller führen aus, dass zwei unmittelbar nebeneinanderliegende Brücken aus ihrer Sicht schwer vermittelbar seien und regen daher an zu prüfen, ob eine gemeinsame bauliche Lösung wirtschaftliche oder organisatorische Vorteile bieten könnte.

Aktueller Planungs- und Verfahrensstand

Die geplante Fuß- und Radwegbrücke ist Bestandteil des städtebaulichen Gesamtkonzeptes zur Umgestaltung der Hafenwestseite und wurde im Rahmen der Städtebauförderung beantragt.

Die Maßnahme ist Bestandteil des zweiten Bauabschnitts der Umgestaltung der Hafenwestseite. Für diesen Bauabschnitt liegt der Stadt seit dem 13.03.2026 die Mitteleinsatzentscheidung des Landes Schleswig-Holstein vor.

Die Gesamtmaßnahme umfasst neben der Brücke insbesondere umfangreiche Freianlagen im Bereich des Hafenvorplatzes.

Derzeit wird die Ausschreibung der Bauleistungen vorbereitet. Geplant ist eine Veröffentlichung der Vergabeunterlagen am 23.04.2026.

Die Umsetzung soll in zwei Baulose gegliedert werden:

-          Baulos 1 Freianlagen: Ausschreibung im Frühjahr 2026.

-          Baulos 2 Fuß- und Radwegbrücke: Hierzu erfolgen derzeit Abstimmungen mit dem LBV.SH, insbesondere mit Blick auf die zeitliche Koordination mit dem perspektivisch geplanten Ersatzneubau der bestehenden Hafenbrücke.

Die Planung der kommunalen Brücke ist auf Seiten der Stadt bereits weit fortgeschritten. Die Planung ist abgeschlossen und die erforderlichen Genehmigungen liegen vor. r den Ersatzneubau der bestehenden Straßenbrücke durch den LBV.SH haben die eigentlichen Planungen hingegen noch nicht begonnen.

Kosten der geplanten Fuß- und Radwegbrücke

r die im Rahmen der Städtebauförderung beantragte Brücke liegen belastbare Kosten vor.

-          Gesamtkosten der Brücke: 1.735.000

-          Davon städtischer Eigenanteil: 589.900

Die Maßnahme ist Bestandteil der bewilligten Förderkulisse der Städtebauförderung.

rderrechtliche Rahmenbedingungen

Die geplante Brücke ist ein zentraler Bestandteil der im Rahmen der Städtebauförderung eingereichten und bewilligten Maßnahmenkonzeption für die Umgestaltung der Hafenwestseite.

Nach Auskunft des zuständigen Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein ist eine grundlegende konzeptionelle Änderung grundsätzlich möglich. Diese würde jedoch eine Überarbeitung der eingereichten Planung, der Kostenberechnung sowie weiterer Bestandteile der Maßnahme erforderlich machen.

Zudem könnte eine Umplanung dazu führen, dass die Schwelle für eine baufachliche Prüfung überschritten wird, was zusätzliche zeitliche Verzögerungen zur Folge haben rde.

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt dem Ministerium mitgeteilt, dass derzeit keine Umplanung der Maßnahme verfolgt werden soll, sondern die Umsetzung auf Grundlage der eingereichten Planung fortgeführt wird.

Die Fördermittelgeberin hat zudem deutlich gemacht, dass grundsätzlich das beantragte städtebauliche Gesamtkonzept umzusetzen ist. Eine zeitliche Entzerrung einzelner Bausteine der Maßnahme ist dabei möglich und wird derzeit auch angestrebt.

Fachliche Bewertung einer möglichen gemeinsamen Brücke

Unabhängig von den förderrechtlichen Rahmenbedingungen gibt es mehrere fachliche Aspekte, die sowohl für als auch gegen eine gemeinsame Brückenlösung sprechen.

gliche Vorteile einer gemeinsamen Brücke:

-          Eine gemeinsame Brücke könnte grundsätzlich zu einer Reduzierung der Bauwerke im unmittelbaren Hafenbereich führen.

-          Darüber hinaus könnten sich bei einer gemeinsamen Planung unter Umständen Vorteile im Bauablauf ergeben, da nur ein Bauwerk errichtet werden müsste.

-          Auch könnte sich eine Beteiligung der Stadt an einer ohnehin erforderlichen Brückenmaßnahme des Landes grundsätzlich als wirtschaftliche Lösung darstellen, sofern der kommunale Anteil auf eine Erweiterung des Geh- und Radwegbereiches beschränkt bleibt.

Demgegenüber sprechen mehrere fachliche Aspekte für zwei getrennte Bauwerke:

-          Die bestehende Hafenbrücke ist Teil der Landesstraße und liegt in der Baulast des Landes Schleswig-Holstein. Die geplante Fuß- und Radwegbrücke ist hingegen eine kommunale Infrastrukturmaßnahme im Eigentum der Stadt. Bei zwei getrennten Bauwerken sind Zuständigkeiten für Bau, Unterhaltung, Betrieb und Haftung eindeutig geregelt. Eine gemeinsame Brücke würde komplexere Verwaltungsvereinbarungen zwischen Land und Stadt erforderlich machen.

-          Straßenbrücken müssen wesentlich höhere Lasten aufnehmen als reine Fuß- und Radwegbrücken. Dazu gehören unter anderem Schwerlastverkehr, Rettungsfahrzeuge und Winterdienst. Eine kombinierte Brücke müsste vollständig auf das höhere Lastniveau ausgelegt werden. Dadurch würde sie in der Regel größer, schwerer und konstruktiv aufwendiger. Eine separate Fuß- und Radwegbrücke kann dagegen deutlich schlanker und leichter konstruiert werden.

-          Straßenbrücken und Fußngerbrücken unterliegen unterschiedlichen Belastungen und damit auch unterschiedlichen Instandhaltungsintervallen. Zwei getrennte Bauwerke ermöglichen es, Sanierungen oder Ersatzneubauten zeitlich unabhängig voneinander durchzuführen.

-          Bei zwei Brücken bleibt im Fall einer Sperrung eines Bauwerks die andere Querung weiterhin nutzbar. Dies erhöht die Betriebssicherheit und die Robustheit der Querung insgesamt.

-          Die geplante Fuß- und Radwegbrücke ist Bestandteil des städtebaulichen Gestaltungskonzeptes für die Hafenwestseite und wurde gezielt als Aufenthalts- und Aussichtspunkt konzipiert. Eine Straßenbrücke muss hingegen in erster Linie funktionale und verkehrstechnische Anforderungen erfüllen. Zwei getrennte Bauwerke ermöglichen daher eine jeweils nutzungsspezifische Gestaltung.

Kostenvergleich

Ein belastbarer Kostenvergleich zwischen zwei getrennten Brücken und einer möglichen gemeinsamen Brücke kann derzeit nicht vorgenommen werden. Die Kosten der geplanten Fuß- und Radwegbrücke der Stadt sind bekannt. r den Ersatzneubau der bestehenden Hafenbrücke durch den LBV.SH liegen hingegen derzeit noch keine belastbaren Planungs- oder Kostendaten vor, da die Planungen hierfür noch nicht begonnen haben. Auch eine planerische Variantenuntersuchung für eine mögliche kombinierte Brücke wurde bislang nicht durchgeführt.

Vor diesem Hintergrund können derzeit keine belastbaren Aussagen zu möglichen Kosten einer gemeinsamen Brücke getroffen werden. 

Vermittelbarkeit

Solche parallelen Brückenlösungen kommen regelmäßig auch in anderen Städten vor. Die Trennung von Straßen- und Fuß-/Radwegbrücken dient in der Praxis mehreren Zwecken: unterschiedliche Tragwerksanforderungen, getrennte Bau- und Sanierungszyklen, erhöhte Betriebssicherheit sowie eine gezielte Gestaltung von Aufenthalts- und Promenadenbereichen. Vergleichbare Lösungen finden sich beispielsweise in Hamburg (HafenCity, Elbequerungen) und Bremen (Weserquerungen mit getrennten Geh- und Radwegführungen). Diese Beispiele verdeutlichen, dass zwei unmittelbar nebeneinanderliegende Brücken sowohl fachlich als auch städtebaulich eine etablierte und bewährte Vorgehensweise darstellen genau wie im vorliegenden Fall in Neustadt in Holstein.

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Antrag der BGN-Fraktion zur Prüfung einer möglichen gemeinsamen Hafenbrücke mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den fachlichen Austausch mit dem LBV.SH im Zuge der weiteren Planung fortzuführen und Möglichkeiten einer koordinierten Umsetzung der Brückenbauwerke zu prüfen. Dabei sollen insbesondere mögliche Kooperationsansätze sowie Synergien und Kosteneinsparpotenziale beispielsweise im Hinblick auf Bauabläufe oder Gründungsarbeiten berücksichtigt werden.

3. Die Umsetzung der im Rahmen der Städtebauförderung bewilligten Maßnahmenkonzeption für den 2. Bauabschnitt der Hafenwestseite bleibt hiervon unberührt.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

hemmend

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

 


Anlage/n:

Antrag der BGN-Fraktion

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag der BGN-Fraktion (3169 KB)