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| Betreff: |
1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein |
| Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Vorlage öffentlich |
| Bericht StvV: | Vors. Hauptausschuss Herr Albers | Aktenzeichen: | 120-11.10.07-1/2021-1/2026 |
| Federführend: | 1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung |
Bearbeiter/-in: | Hopp, Thomas |
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Sachverhalt:Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 18.06.2020 eine Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Gebühren öffentlicher Einrichtungen (Verwaltungsgebührensatzung). Während die Satzung an sich keiner Änderung bedarf, ist die Gebührentabelle als Anlage zur Satzung nunmehr für einige Tarifstellen zu ändern. Konkret werden angepasst: - Zuordnung der bisherigen Tarifstelle 2.4 Erteilung von Vorrangseinräumungen, Löschungsbewilligungen, Pfandentlassungen und sonstigen Erklärungen für das Grundbuch 50,00 € als neue Tarifstelle 4.10 vom Amt 1 zum Amt 3.
- Streichung der bisherigen Tarifstelle 3.1 erneute Mitteilung der SteuerID 6,00 € (ehemals Ersatzlohnsteuerkarte) – die Erhebung einer Gebühr ist nach Auffassung der Fachaufsicht beim Landesinnenministerium für eine wiederholte Mitteilung der SteuerID nicht zulässig.
- Anhebung der Tarifstellen 3.2.1 und 3.2.2 alt (neu 3.1.1 und 3.1.2) Erlaubnisscheine zum Angeln im Neustädter Binnenwasser und im Neustädter Hafen von 10,00 € auf 20,00 € gemäß Unterbeschluss der Beratung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten vom 14.10.2025, TOP 7, zum Teilhaushalt Amt 2.
- Anhebung der Tarifstelle 3.3 alt (neu 3.2) für Erteilung von Bescheiden über eine Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen von 10,00 € auf 20,00 €.
- Änderung der Tarifstellen 6.1.2 und 6.1.4 von Saison-Ostseecard in Jahres-Ostseecard bei gleichgebliebener Gebühr (ganzjährige Kurabgabepflicht).
- Streichung der bisherigen Tarifstelle 6.2 Liegegebühren für Boote am Strand von Pelzerhaken (je nach Zeitraum von 15 bis 75 €), da kein Bootsliegeplatz mehr angeboten wird.
- Überleitung der Inhalte des Runderlasses über die Gebührenbemessung nach Zeitaufwand in § 6 der Verwaltungsgebührenverordnung des Landes (VerwGebVO) – Stundensätze der Laufbahngruppen und Einstiegsämter.
Beschlussvorschlag:Die vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein vom 19.06.2020 wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:Finanzielle Auswirkungen: | Ja: x | Nein: | | Gesamtaufwand: | € | bzw. Gesamtauszahlungen: € | Folgekosten: | € | Mittel stehen zur Verfügung: | ja: | Budget: | | nein: | Deckungsvorschlag: | Bemerkungen: | | | | | | |
Nachhaltigkeitseinschätzung: Nachhaltigkeits- aspekte | | | | | Umweltverträgliche Mobilität | | | Chancengleichheit und Teilhabe | | | | Arbeitsplätze und Fachkräfte | Lokale und regionale Wertschöpfung | | Regionale und überrergionale Auswirkungen | fördernd | | | | | | | | | | | | | | | | hemmend | | | | | | | | | | | | | | | |
Anlage/n:- Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung
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