Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3508/26  

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr AlbersAktenzeichen:120-11.10.07-1/2021-1/2026
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
06.05.2026 
Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
25.06.2026    Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein      

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 18.06.2020 eine Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Gebühren öffentlicher Einrichtungen (Verwaltungsgebührensatzung).

 

hrend die Satzung an sich keiner Änderung bedarf, ist die Gebührentabelle als Anlage zur Satzung nunmehr für einige Tarifstellen zu ändern. Konkret werden angepasst:

  • Zuordnung der bisherigen Tarifstelle 2.4 Erteilung von Vorrangseinräumungen, Löschungsbewilligungen, Pfandentlassungen und sonstigen Erklärungen für das Grundbuch 50,00 € als neue Tarifstelle 4.10 vom Amt 1 zum Amt 3.
  • Streichung der bisherigen Tarifstelle 3.1 erneute Mitteilung der SteuerID 6,00 € (ehemals Ersatzlohnsteuerkarte) die Erhebung einer Gebühr ist nach Auffassung der Fachaufsicht beim Landesinnenministerium für eine wiederholte Mitteilung der SteuerID nicht zulässig.
  • Anhebung der Tarifstellen 3.2.1 und 3.2.2 alt (neu 3.1.1 und 3.1.2) Erlaubnisscheine zum Angeln im Neustädter Binnenwasser und im Neustädter Hafen von 10,00 € auf 20,00 € gemäß Unterbeschluss der Beratung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten vom 14.10.2025, TOP 7, zum Teilhaushalt Amt 2.
  • Anhebung der Tarifstelle 3.3 alt (neu 3.2) für Erteilung von Bescheiden über eine Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen von 10,00 € auf 20,00 €.
  • Änderung der Tarifstellen 6.1.2 und 6.1.4 von Saison-Ostseecard in Jahres-Ostseecard bei gleichgebliebener Gebühr (ganzjährige Kurabgabepflicht).
  • Streichung der bisherigen Tarifstelle 6.2 Liegegebühren für Boote am Strand von Pelzerhaken (je nach Zeitraum von 15 bis 75 €), da kein Bootsliegeplatz mehr angeboten wird.
  • Überleitung der Inhalte des Runderlasses über die Gebührenbemessung nach Zeitaufwand in § 6 der Verwaltungsgebührenverordnung des Landes (VerwGebVO) Stundensätze der Laufbahngruppen und Einstiegsämter.

 


Beschlussvorschlag:

Die vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein vom 19.06.2020 wird beschlossen.  


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

- Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1 Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung (159 KB)