Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:In der Darstellung der Tabelle zum Berichtswesen einer jeden Sitzung sind gemäß Grundsätze des städtischen Berichtswesens stets nur die aktuell noch offenen Handlungsthemen angezeigt. Der Selbstverwaltung werden über das Ratsinformationssystem wiederum lediglich Punkte der Beschlussverfolgung ausgewertet, die im Zusammenhang mit einer Vorlage stehen; offene Tagesordnungspunkte ohne Vorlagen sind dort nicht enthalten. Diese beiden Ansichten bilden mithin nicht die Beschlussfelder des Hauptausschusses und der Stadtverordnetenversammlung umfassend ab. Mit den anliegenden Auswertungen aus dem Sitzungsdienstfachverfahren werden dem Hauptausschuss die in die Beschlussverfolgung aufgenommenen Punkte der ersten Hälfte der laufenden Wahlzeit aus dem Amtsinformationssystem als eine Art Beschlussbuch vorgelegt.
Vorlagen, die nur zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, werden in der Regel nicht in die Beschlussverfolgung aufgenommen. Durchlaufende Vorgänge, also Vorlagen, die bspw. dem Hauptausschuss zur Vorberatung eingereicht werden und an die Stadtverordnetenversammlung weitergehen, sind in der Regel ausschließlich in der Beschlussverfolgung des entscheidenden Gremiums enthalten.
Für den Hauptausschuss wurden innerhalb des Zeitraumes 01.06.2023 bis 30.11.2025 insgesamt 76 Einträge vorgenommen, wovon einer noch nicht als abgeschlossen markiert ist. Zur Stadtverordnetenversammlung liegen für diesen Zeitraum 166 Einträge vor, von denen noch 7 offen sind.
Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss nimmt von den Aufstellungen aus der strukturierten Beschlussverfolgung des Zeitraums 01.06.2025 bis 30.11.2025 für den Hauptausschuss und die Stadtverordnetenversammlung Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Übersichten Beschlussverfolgung Hauptausschuss und Stadtverordnetenversammlung 01.06.23 – 30.11.25
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