Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 (VO/3029/23-1) wurde der Werkleiter der Stadtwerke Neustadt in Holstein, Herr Dr. Mark Jahn, zum städtischen Mitglied des Verwaltungsrats der Klärschlammtrocknung Neustadt AöR bestellt. Im selben Beschluss wurde die stellvertretende Werkleiterin, Frau Lena Schmölke als seine Vertreterin bestellt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Gründung soll Herr Dr. Mark Jahn als stellvertretendes Vorstandsmitglied gemäß § 4 der Organisationssatzung vom Verwaltungsrat bestellt werden. Dies schließt eine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat aus, sodass eine Abbestellung als Verwaltungsratsmitglied notwendig wird.
Die Stadt Neustadt in Holstein hält die Beteiligung an der Klärschlammtrocknung Neustadt AöR in ihrem Vermögen und ist Trägerin der Anstalt. Nach § 5 Abs. 2 der Organisationssatzung soll der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin der Trägerin diese im Verwaltungsrat vertreten. Damit ist der Bürgermeister der Stadt Neustadt in Holstein, Herr Mirko Spiekermann, als städtisches Mitglied des Verwaltungsrates der Klärschlammtrocknung Neustadt AöR zu bestellen. Zur Vertretung kann dieser nach § 5 Abs. 2 Satz 2 der Organisationssatzung einen Beschäftigten des Trägers, vorzugsweise aus der Beteiligungsverwaltung, beauftragen. Die Regelung entsprich auch § 4 Abs. 3 KUVO. Beschlussvorschlag:1. Herr Dr. Mark Jahn, wird mit Wirkung zum 1. Januar 2026 als städtisches Mitglied sowie Frau Lena Schmölke als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats des gemeinsamen Kommunalunternehmens "Klärschlammtrocknung Neustadt" - Anstalt des öffentlichen Rechts - der Zweckverbände Ostholstein und Karkbrook sowie der Stadt Neustadt in Holstein abbestellt. 2. Der Bürgermeister der Stadt Neustadt in Holstein, Herr Mirko Spieckermann, wird mit Wirkung zum 1. Januar 2026 als städtisches Mitglied des Verwaltungsrats des gemeinsamen Kommunalunternehmens "Klärschlammtrocknung Neustadt" - Anstalt des öffentlichen Rechts - der Zweckverbände Ostholstein und Karkbrook sowie der Stadt Neustadt in Holstein gemäß § 5 Absatz 2 deren Organisationssatzung bestellt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine |
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