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Vorlage - VO/3457/25-1  

 
 
Betreff: Hebesatzsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr AlbersAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/3457/25
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
11.12.2025 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein      

Sachverhalt:

Die Realsteuerhebesätze wurden am 19.11.2025 im Hauptausschuss beraten. Die Beratung ergab folgende Beschlussempfehlungen an die Stadtverordnetenversammlung:

 

Grundsteuer A  476 v.H.

Grundsteuer B  500 v.H.

Gewerbesteuer  400 v.H.


Beschlussvorschlag:

Die 1. Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Neustadt in Holstein (Hebesatzsatzung) wird beschlossen.   


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  X

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

1.Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Neustadt in Holstein

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Hebesatzsatzung (185 KB)      
Stammbaum:
VO/3457/25   Hebesatzsatzung   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/3457/25-1   Hebesatzsatzung   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich