Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:In der Anlage 2, Punkt 3 wurde der Begriff „Aufstellung“ durch „Verleih“ von Liegen oder Liegestühlen“ ersetzt, um Missverständnissen vorzubeugen. Diese Gebühr für die Sondernutzung soll nur für gewerbliche Anbieter gelten, nicht für Privatpersonen.
Der Fachausschuss hat dem Beschlussvorschlag mit der oben genannten Änderung einstimmig zugestimmt. Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am Badestrand der Stadt Neustadt in Holstein wird in der vorliegenden Entwurfsfassung einschließlich der Anlagen 1 und 2 wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Satzung Gemeingebrauch Badestrand 2026_für StvV
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