Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:Die Neustädter Baugenossenschaft beabsichtigt, ihre Bestandsflächen im Bereich des „weißen Kreienredders“ (siehe Abbildung 1) einer städtebaulich geordneten Nachverdichtung zuzuführen. Die Grundstücke sind durch sehr tiefe Zuschnitte gekennzeichnet und bieten somit Potenzial für eine bauliche Entwicklung in zweiter Reihe. Im Zuge der erfolgreichen Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 96 („Kiekebusch“) – mit der Realisierung von über 40 neuen Sozialwohnungen – hat sich die Baugenossenschaft als verlässlicher Partner für sozialverträgliche und städtebaulich qualitätsvolle Wohnraumentwicklung erwiesen.
Abbildung 1: „Weißer Kreienredder“ – Blick nach Norden Das geplante Vorhaben sieht den Bau von Einzelgebäuden mit jeweils bis zu 6 Wohneinheiten auf den rückwärtigen Grundstücksflächen vor. Insgesamt ist die Schaffung von ca. 30 bis 36 zusätzlichen Wohneinheiten angedacht. Die geplante Nachverdichtung soll maßstäblich und ortsverträglich erfolgen: - Gebäudehöhen: bis zu 9 m - Geschossigkeit: maximal 2 Vollgeschosse - Bauweise: offene Bauweise, Einzelhäuser - Erschließung: rückwärtig über eine neu anzulegende, private Erschließungsstraße mit Wendehammer (siehe Abbildung 2) Durch die Lage in zweiter Reihe hinter den bestehenden Doppelhäusern am Kreienredder wird die zusätzliche Bebauung im Straßenraum kaum wahrnehmbar sein. Sie trägt gleichzeitig zur Schaffung dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums bei, ohne die bestehende Nachbarschaft in unzumutbarer Weise zu beeinträchtigen. Die Maßnahme dient der Innenentwicklung gemäß § 1 Abs. 5 BauGB und entspricht den Zielen einer nachhaltigen und flächensparenden Stadtentwicklung. Durch die Nutzung bereits erschlossener Flächen kann zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden, ohne neue Baugebiete im Außenbereich auszuweisen. Zudem unterstützt das Vorhaben die wohnungspolitischen Ziele der Stadt Neustadt in Holstein, insbesondere im Hinblick auf sozialverträglichen und genossenschaftlich organisierten Wohnungsbau. Um die Maßnahme zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines B-Planes der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB erforderlich.
Abbildung 2: Erschließungsbeispiel mit Wendehammer o. M.
Beschlussvorschlag:Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan zur Nachverdichtung im Bereich Kreienredder / Rackersberg einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss soll der Selbstverwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||