Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3459/25  

 
 
Betreff: Abschluss eines Vertrages zur Kofinanzierung des kirchlichen Friedhofs in Neustadt i.H.
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
11.11.2025 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
20.11.2025    Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein      

Sachverhalt:

Gemäß § 20 Abs. 2 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG) haben die Gemeinden sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen im Umfang der Zulassungspflicht nach § 22 gedeckt ist. Kann ein bestehender öffentlicher Bedarf nicht auf andere Weise befriedigt werden, sind die Gemeinden zum Betreiben eigener Friedhöfe (kommunaler Friedhöfe) verpflichtet.

 

In Neustadt i.H. wird der Stadtfriedhof seit ewigen Zeiten von der ev.-luth. Kirchengemeinde Neustadt i.H. betrieben.

 

Die Bestattungskultur unterliegt seit vielen Jahren einem steten Wandel. So werden anstelle von Erdbegräbnissen immer mehr Urnengräber, anonyme Rasengräber, Friedwälder oder Seebestattungen gewählt, wodurch sich die Gebühreneinnahmen verringern. Gleichzeitig sind die Kosten für Löhne und Dienstleistungen gestiegen. Die Kirchen als Friedhofsbetreiber beobachten diese Entwicklung schon seit Jahren, denn es stellt sich die Frage, ob es künftig noch möglich sein wird, Friedhöfe kostendeckend zu betreiben. Daher wurden auch schon Maßnahmen zur Kostenreduzierung ergriffen.

Der Kirchenkreis Ostholstein hat sich im Zuge dessen in den vergangenen Jahren intensiv mit der Gründung eines Friedhofswerkes beschäftigt, welches nunmehr Anfang 2026 seinen Betrieb aufnehmen soll. Darin sollen zunächst fünf kirchliche Friedhöfe in eine gemeinsame Trägerschaft, vergleichbar den Friedhofswerken in Rantzau-Münsterdorf, Dithmarschen oder Nordfriesland beim hiesigen Kirchenkreis zusammengeführt werden. So soll versucht werden den beschriebenen enormen Herausforderungen im Friedhofswesen zu begegnen und strukturelle Defizite möglichst zu begrenzen. Für den zukünftigen Weiterbetrieb der Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft, und die Umsetzung der geplanten Maßnahmen, ist die Kirche jedoch auf den Abschluss eines Vertrags zur nachhaltigen Kofinanzierung angewiesen. Der Vertrag soll insofern zwischen der Kirchengemeinde Neustadt i.H. und der Stadt Neustadt i.H. abgeschlossen werden. Im Anschluss ist vorgesehen, dass das Friedhofswerk den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten von der Kirchengemeinde übernimmt.

 

Der vorliegende Vertrag stammt vom Kirchenkreis Ostholstein. Er wurde zwischen den Vertretern der Kirchengemeinde und des Kirchenkreises auf der einen und Vertretern der städtischen Finanzabteilung und des Ordnungsamtes auf der anderen Seite in sehr vertrauensvoller Weise beraten und geringfügig angepasst. Insgesamt handelt es sich um ein sehr ausgewogenes Vertragswerk.

 

Hervorzuheben ist, dass Friedhofsangelegenheiten künftig im Rahmen eines gemeinsamen Beirates beraten werden sollen. Da die Stadt für etwaige Defizite einzustehen hat, werden ihr zudem maßgebliche Rechte bezüglich der Festsetzung der Friedhofsgebühren zugestanden. Eine Besonderheit stellt die Kalkulation von Friedhofsgebühren dar. Anders als bei kommunalen Einrichtungen lassen sich Erträge und Aufwendungen nicht in einer Jährlichkeit kalkulieren. So werden die Grabnutzungsrechte für 20 und 25 Jahre vergeben, wurden in der Vergangenheit aber nur einmalig verbucht. Diese Besonderheit in der Kalkulation führt dazu, dass Gebührenanpassungen nur zu entsprechenden Bruchteil in den Erträgen des Folgejahres berücksichtigt werden können dafür aber wiederum auch eben die genannten 20 bzw. 25 Jahre lang. Technisch spricht man hier von Rechnungsabgrenzungsposten. Der Umgang mit den Rechnungsabgrenzungsposten wird in § 1 Abs. 2 des Vertrags angesprochen und ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beschrieben. Dabei handelt es sich letztendlich um buchhalterische Vorgehensweisen, die im Verwaltungswege abgestimmt werden müssen. Eine Klärung hierzu deutet sich bereits an.

 

Der Abschluss der vorliegenden Kofinanzierungsvereinbarung stellt aus Sicht der Verwaltung die sinnvollste und auch günstigste Lösung zur Sicherstellung des Friedhofsbetriebes dar. Das einschlägige Wissen der Kirche und die absehbare weitere Professionalisierung durch den Übergang an das Friedhofswerk lassen eine sachgerechte und effiziente Aufgabenerledigung erwarten. Die Stadt hat über den Beirat die Möglichkeit, aktiv auf die weitere zeitgemäße Entwicklung des Friedhofes einzuwirken. Hierbei ist anzumerken, dass der Friedhof die größte innerstädtische Grünanalage ist und einen nicht zu unterschätzenden Wert für die Naherholung darstellt. Die Kirche zeigt hier eine große Bereitschaft diesen Weg gemeinsam zu beschreiten.

 

Es wird um Zustimmung gebeten.

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem Abschluss der einer Kofinanzierungsvereinbarung mit der ev.-luth. Kirche über den Friedhof Neustadt in Holstein wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: x

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

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Anlage/n:

Kofinanzierungsvereinbarung 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kofinanzierungsvertrag Entwurf Stadt Neustadt 04_11_2025 (151 KB)