Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Nach den Vorschriften des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) haben die Gemeinden in Schleswig-Holstein zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.
Um diese Aufgabe (kommunale Selbstverwaltungsaufgabe) konkretisieren zu können, haben einige Bundesländer rechtliche Grundlagen geschaffen, die die Kommunen verpflichten, eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung (Feuerwehrbedarfsplan) für den Bereich des örtlichen Brandschutzes auszuarbeiten. In Schleswig-Holstein besteht eine derartige Rechtsgrundlage noch nicht. Dennoch wird den Kommunen nahegelegt, Feuerwehrbedarfspläne zu erstellen, die dann auch als Entscheidungskriterium für die Bewilligung von Fördermitteln für Fahrzeugbeschaffungen herangezogen werden.
Der Feuerwehrbedarfsplan ist eine umfassende Darstellung der brandschutzrelevanten Einrichtungen in der Gemeinde. Er zeigt auf, welche personellen, materiellen und finanziellen Voraussetzungen zur Sicherstellung des Brandschutzes und von Hilfeleistung einer Gemeinde erforderlich sind.
Der Feuerwehrbedarfsplan ist also ein Planungsinstrument der Gemeinde als Träger des Feuerwehrwesens. Im Kern ist der Feuerwehrbedarfsplan folgendermaßen aufgebaut:
Über die Anzahl der Einwohner/innen und die Infrastruktur einer Gemeinde ergibt sich ein „Risiko“, das mit Risikopunkten bewertet wird. Die vorhandenen Löschfahrzeuge werden mit so genannten Fahrzeugpunkten bewertet. Aus der Gegenüberstellung der Risikopunkte mit den Fahrzeugpunkten ergibt sich die Sicherheitsbilanz.
Der Feuerwehrbedarfsplan wird auf der Grundlage einer fachlichen Risikobeschreibung erstellt. Als Schutzziel wird ein kritischer Wohnungsbrand angenommen, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit gleichermaßen für alle Gemeinden in Schleswig-Holstein zutrifft. Auf der Grundlage der Risikobeschreibung einer Gemeinde lassen sich aus dem Feuerwehrbedarfsplan die folgenden Bemessungswerte ermitteln:
- die Einsatzmittel mit den erforderlichen Löschfahrzeugen, - die Einsatzkräfte, - die zeitliche und räumliche Erreichbarkeit im Ausrückebereich (Einhalten von Hilfsfristen).
Auf der Grundlage eines von der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein entwickelten Modells für einen Feuerwehrbedarfsplan hat der Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein einen Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Neustadt in Holstein entwickelt, der erstmals 2013 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Eine Fortschreibung ist entsprechend der brandschutzrelevanten Entwicklung der Stadt Neustadt vorzunehmen.
Die vorliegende vierte Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes kommt im Ergebnis zu einer positiven Sicherheitsbilanz.
Ältere Einsatzfahrzeuge, die Drehleiter und ein Mehrzweckboot wurden in den vergangenen Jahren durch Ersatzbeschaffungen ersetzt. Zudem wurde zur Unterstützung des hauptamtliche Feuerwehrgerätewarte eine zusätzliche Teilzeitstelle eingerichtet. Aus Altersgründen ist in nächster Zeit Ersatz für ein HLF 20 einzuplanen.
Beschlussvorschlag:Der 4. Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:4. Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan Anlagen zum Bedarfsplan
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