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Vorlage - VO/3457/25  

 
 
Betreff: Hebesatzsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr AlbersAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
19.11.2025 
Sitzung des Hauptausschusses (Haushaltssitzung)      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

Der zu erwartende defizitäre Haushalt 2026 unterliegt der Genehmigungspflicht der Kommunalaufsicht. Erfahrungsgemäß ist mit der Genehmigung erst im Laufe des 1. Quartals zu rechnen, so dass die Haushaltssatzung inkl. der Hebesätze voraussichtlich erst in 2026 in Kraft treten wird.r die Umsetzung einer Änderung der Hebesätze ist es jedoch erforderlich, dass diese am 01.01. in Kraft getreten sind. Daher wird die Beschlussfassung über die Hebesätze der Realsteuern aus der Haushaltssatzung herausgelöst und in eine eigene Satzung überhrt.

 

Der Hebesatz für die Grundsteuer B ist seit 2019 unverändert. Mit Umsetzung der Grundsteuerreform ist es für diese Steuer zu keiner Veränderung gekommen. Auch der Gewerbesteuerhebesatz ist seit sieben Jahren unverändert.

 

Mit Haushaltskonsolidierungserlass 2025 kündigt das Land an, ab dem Jahr 2026 eine Anpassung der Mindesthebesätze in der Richtlinie zur Gewährung von Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisung umzusetzen. Folgende Mindesthebesätze sollen ab 2026 für die Realsteuern gelten:

 

Grundsteuer A  400 v.H. (Stadt Neustadt in Holstein aktuell  476 v.H.)

Grundsteuer B  500 v.H. (Stadt Neustadt in Holstein aktuell  425 v.H.)

Gewerbesteuer  380 v.H. (Stadt Neustadt in Holstein aktuell  400 v.H.)

 

Die Satzungshoheit für die Festsetzung der Realsteuerhebesätze liegt bei den Kommunen. Allerdings übt das Land Schleswig-Holstein indirekten Einfluss auf die Höhe dieser Hebesätze aus. Dies geschieht zum einen über die Mindesthebesätze, in der o. g. Richtlinie. Zum anderen erfolgt der Einfluss durch die Nivellierungssätze, die zur Ermittlung der jährlichen Steuerkraftmesszahl herangezogen werden.

 

Die Nivellierungssätze basieren auf 90 % des Durchschnitts der Hebesätze aller Kommunen in Schleswig-Holstein für die jeweilige Realsteuerart. Wenn der Hebesatz einer Kommune unterhalb des Nivellierungssatzes liegt, wird dies bei der Ermittlung der Steuerkraftmesszahl berücksichtigt, indem der Kommune Steuereinnahmen zugerechnet werden, die sie tatsächlich nicht erzielt hat. Diese erhöhte Steuerkraftmesszahl führt zu einer Minderung der Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG), da die Kommune fiktive, nicht realisierte Einnahmen in die Berechnung einfließen lassen muss.

 

r das Jahr 2025 liegt der Hebesatzr die Grundsteuer B bei 425 v.H. Aufgrund der durch die Grundsteuerreform hervorgerufenen Verschiebungen gibt es erstmals zwei Nivellierungssätze zur Ermittlung der Steuerkraftmesszahl für das Jahr 2026. Für den Steueranteil 2024 liegt der Nivellierungssatz bei 373 v.H., für den Steueranteil 2025 ist dieser bereits auf 421 v.H. angestiegen. Der hiesige Hebesatz liegt somit an der kritischen Grenze, da dieser nur noch knapp über dem Nivellierungssatz liegt, was eine zunehmend ungünstige Steuerkraftmesszahl zur Folge haben wird und sich negativ auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen auswirkt.

 

Es wird empfohlen, den Hebesatz der Grundsteuer B mindestens auf 500 v.H. anzuheben. Diese Erhöhung führt zu Mehrerträgen in Höhe von rd. 473 T€. Eine Anhebung auf 525 v.H. brächte einen Mehrertrag von 631 T€, eine Anhebung auf 550 v.H. 789 T€.

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wird empfohlen, den Hebesatz der Gewerbesteuer auf 425 v.H. anzuheben. Der Mehrertrag beläuft sich auf 376.600 €.

 

Nach jetzigem Stand der Haushaltsplanung wäre die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 550 v.H. r den Haushaltsausgleich ausreichend. 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Neustadt in Holstein (Hebesatzsatzung) wird beschlossen. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

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Anlage/n:

Hebesatzsatzung  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Hebesatzsatzung (185 KB)