Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Gem. § 45 b Abs. 4 GO SH obliegt dem Hauptausschuss die Steuerung der wirtschaftlichen Betätigung und privatrechtlichen Beteiligungen der Gemeinde. In Verbindung mit §§ 45 c und 109 a Abs. 3 Nr. 1 GO und § 7 Abs. 5 Nr. 4 der Hauptsatzung ist ein Bericht zu erstellen. Der Bericht beinhaltet die aktuellen testierten und beschlossenen Jahresabschlüsse sowie die Wirtschaftspläne nebst Nachträgen.
Weitere Informationen können dem beigefügten Bericht entnommen werden. Beschlussvorschlag:Der Beteiligungsbericht 2024/2025 wird zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Beteiligungsbericht 2024/2025
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