Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3454/25  

 
 
Betreff: Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung aufgrund der Gebührenkalkulation für Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung zum 01.01.2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Sachs, Elaine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Vorberatung
10.11.2025 
Sitzung des Stadtwerkeausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
20.11.2025    Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein      

Sachverhalt:

Die derzeit gültige Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadtwerke Neustadt in Holstein wurde zuletzt durch den zweiten Nachtrag geändert. Im Rahmen der turnusmäßigen Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum ab dem 01.01.2026 wurden die Entgelte für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung neu ermittelt.

Die Kalkulation wurde auf Basis der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein sowie der Rechtsprechung durchgeführt. Neben den betriebsbedingten Kostenentwicklungen wurden insbesondere gestiegene Aufwendungen für Energie, Personal, Instandhaltung und Investitionen in die Abwasserinfrastruktur berücksichtigt.

Auf Grundlage der vorliegenden Vorkalkulation ergeben sich ab dem 01.01.2026 folgende Änderungen:

Schmutzwasserbeseitigungsgebühr: 3,64 €/m³

Der bisherige Gebührensatz liegt bei

Schmutzwasserbeseitigungsgebühr: 3,59 €/m³

Die Neuberechnung führt somit zu einer moderaten Anpassung der Gebührensätze, da im Übrigen das Gebührenniveau von 2025 trotz Kostensteigerungen gehalten werden kann.

Da es sich nunmehr um den dritten Nachtrag zur bestehenden Satzung handeln würde, wird aus Gründen der Übersichtlichkeit und Rechtsklarheit eine vollständige Neufassung der Satzung vorgeschlagen.  


Beschlussvorschlag:

1. Die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung wird beschlossen.

2. Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung außer Kraft.  


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

X

X

X

X

 

 

 

 

 

 

X

X

X

 

X

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Beitrags und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung - BGS (259 KB)