Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die derzeit gültige Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadtwerke Neustadt in Holstein wurde zuletzt durch den zweiten Nachtrag geändert. Im Rahmen der turnusmäßigen Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum ab dem 01.01.2026 wurden die Entgelte für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung neu ermittelt. Die Kalkulation wurde auf Basis der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein sowie der Rechtsprechung durchgeführt. Neben den betriebsbedingten Kostenentwicklungen wurden insbesondere gestiegene Aufwendungen für Energie, Personal, Instandhaltung und Investitionen in die Abwasserinfrastruktur berücksichtigt. Auf Grundlage der vorliegenden Vorkalkulation ergeben sich ab dem 01.01.2026 folgende Änderungen: Schmutzwasserbeseitigungsgebühr: 3,64 €/m³ Der bisherige Gebührensatz liegt bei Schmutzwasserbeseitigungsgebühr: 3,59 €/m³ Die Neuberechnung führt somit zu einer moderaten Anpassung der Gebührensätze, da im Übrigen das Gebührenniveau von 2025 trotz Kostensteigerungen gehalten werden kann. Da es sich nunmehr um den dritten Nachtrag zur bestehenden Satzung handeln würde, wird aus Gründen der Übersichtlichkeit und Rechtsklarheit eine vollständige Neufassung der Satzung vorgeschlagen. Beschlussvorschlag:1. Die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung wird beschlossen. 2. Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung außer Kraft. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung
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