Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3449/25  

 
 
Betreff: Billigung der Vorkalkulation für das Jahr 2026 der Abwassergebührensätze für die Schmutzwasser- und die Abwasserbeseitigung.
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Sachs, Elaine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Vorberatung
10.11.2025 
Sitzung des Stadtwerkeausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

Mit der Durchführung der Gebührenkalkulation wurde das Beratungsunternehmen Treukom GmbH beauftragt, dass die Kalkulation im IV. Quartal 2025 durchgeführt hat.

Herr Dipl.-Kfm. Jens Bac, Fa. Treukom, erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation die Vorkalkulation 2026 der Abwassergebührensätze für die Schmutzwasser- und die Abwasserbeseitigung.

Ausgehend von der Vorkalkulation 2026 für Schmutzwasser- und die Abwasserbeseitigung wurde der Wirtschaftsplan der Sparte Abwasser erstellt.

Die Gebührenkalkulation samt Anlagen kann in den Räumlichkeiten der Stadtwerke eingesehen werden und liegt zur Sitzung des Stadtwerkeausschusses vor.  


Beschlussvorschlag:

Der Bericht der Treukom GmbH wird zur Kenntnis genommen und die Vorkalkulation der Abwassergebührensätze für Schmutzwasser- und die Abwasserbeseitigung für das Jahr 2026 wird gebilligt.  


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

X

X

X

X

 

 

 

 

 

 

X

X

X

 

X

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

keine