Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Ansiedlungsrat bzw. Koordinierungsausschuss zur Begleitung der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes Neustadt in Holstein - Beusloe besteht gemäß der entsprechenden Geschäftsordnung aus elf Mitgliedern, von denen je fünf durch die Gemeinde Schashagen und die Stadt Neustadt in Holstein zu benennen sind; den elften Vertreter stellt die EGOH mit beratender Stimme. Die Vorsitze übernehmen alternierend die Bürgermeister der Kommunen, so dass diese als „geborene Mitglieder“ des Ansiedlungsrates gesehen werden können.
In der Vergangenheit wurden auf Neustädter Seite die verbleibenden vier Stellen durch die vier Vorsitzenden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen besetzt. Seit 09.11.2023 gibt es jedoch mehr Fraktionen als zu entsendende Personen in der Stadtverordnetenversammlung.
Verwaltungsseitig wird nun, da der Ansiedlungsrat nunmehr erstmalig zusammen kommen soll, vorgeschlagen, die Entsendungen nach dem Höchstzahlverfahren der Fraktionsstärken - wie auch bereits beim Ansiedlungsrat Sierksdorf (VO/3185/24) - vorzunehmen. Hierbei entfallen Vorschlagsrechte auf die CDU-Fraktion für zwei Personen sowie auf die BGN-Fraktion und SPD-Fraktion für jeweils eine Person.
- Fraktionsstärkenbild Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit der Regelung in § 8 Abs. 5 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein die Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in Eigengesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, soweit die Beteiligung der Stadt einen Betrag von 50.000 € nicht übersteigt, an den Hauptausschuss übertragen.
Die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern ist möglich. Die bis zum 25.09.2025 eingegangenen Meldungen der Fraktionen sind im Beschlussvorschlag aufgeführt.
Bei diesem Beschluss ist § 15 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz (GstG) zu beachten, da es sich um einen Entsendungsbeschluss handelt.
Beschlussvorschlag:Neben Herrn Bürgermeister Mirko Spieckermann werden von der Stadt Neustadt in Holstein für den Koordinierungsausschuss zur Begleitung der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes Neustadt in Holstein – Beusloe gemäß seiner Geschäftsordnung entsendet:
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine |
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