Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3432/25  

 
 
Betreff: Entsendung von Mitgliedern für den Koordinierungsausschuss / Ansiedlungsrat interkommunales Gewerbegebiet Beusloe
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Aktenzeichen:120-11.01.01-1/2023-Hp
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Beteiligt:123 Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
08.10.2025 
Sitzung des Hauptausschusses      

Sachverhalt:

Der Ansiedlungsrat bzw. Koordinierungsausschuss zur Begleitung der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes Neustadt in Holstein - Beusloe besteht gemäß der entsprechenden Geschäftsordnung aus elf Mitgliedern, von denen je fünf durch die Gemeinde Schashagen und die Stadt Neustadt in Holstein zu benennen sind; den elften Vertreter stellt die EGOH mit beratender Stimme. Die Vorsitze übernehmen alternierend die Bürgermeister der Kommunen, so dass diese als „geborene Mitglieder“ des Ansiedlungsrates gesehen werden können.

 

In der Vergangenheit wurden auf Neustädter Seite die verbleibenden vier Stellen durch die vier Vorsitzenden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen besetzt. Seit 09.11.2023 gibt es jedoch mehr Fraktionen als zu entsendende Personen in der Stadtverordnetenversammlung.

 

Verwaltungsseitig wird nun, da der Ansiedlungsrat nunmehr erstmalig zusammen kommen soll, vorgeschlagen, die Entsendungen nach dem Höchstzahlverfahren der Fraktionsstärken - wie auch bereits beim Ansiedlungsrat Sierksdorf (VO/3185/24) - vorzunehmen. Hierbei entfallen Vorschlagsrechte auf die CDU-Fraktion für zwei Personen sowie auf die BGN-Fraktion und SPD-Fraktion für jeweils eine Person.

 

- Fraktionsstärkenbild Stadtverordnetenversammlung

Teiler/

CDU

BGN

SPD

B'90/GRÜNE

DU

FDP

parteilos

 Sitze

12

8

7

3

3

1

1

0,5

23,00

1

16,00

2

14,00

3

6,00

5 o. 6

6,00

5 o. 6

-

-

1,5

8,00

4

5,33

 

4,67

 

2,00

 

2,00

 

 

 

2,5

4,80

 

3,20

 

2,80

 

1,20

 

1,20

 

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit der Regelung in § 8 Abs. 5 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein die Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in Eigengesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, soweit die Beteiligung der Stadt einen Betrag von 50.000 € nicht übersteigt, an den Hauptausschuss übertragen.

 

Die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern ist möglich. Die bis zum 25.09.2025 eingegangenen Meldungen der Fraktionen sind im Beschlussvorschlag aufgeführt.

 

Bei diesem Beschluss ist § 15 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz (GstG) zu beachten, da es sich um einen Entsendungsbeschluss handelt.

 


Beschlussvorschlag:

Neben Herrn Bürgermeister Mirko Spieckermann werden von der Stadt Neustadt in Holstein für den Koordinierungsausschuss zur Begleitung der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes Neustadt in Holstein Beusloe gemäß seiner Geschäftsordnung entsendet:
 Herr Dirk Vowe, Vertretung Herr Boy Hoff (Vorschlag der CDU-Fraktion)
 Herr Mirco Stein, Vertretung Frau Britta Hay (Vorschlag der CDU-Fraktion)
 Herr Björn Klemp, Vertreter Herr Jan Gerthenrich (Vorschlag der BGN-Fraktion)
 Frau Margit Giszas, Vertreter Herr Robert Thiele (Vorschlag der SPD-Fraktion)

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

keine