Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Nach § 4 Absatz 8 GemHVO sollen die aus den Teilplänen abgeleiteten Ziele beschrieben werden. Nach § 6 Absatz 2 GemHVO sind die wesentlichen Zielsetzungen für die Haushalts- und Finanzplanung zu erläutern.
In der Weiterentwicklung des Haushalts- und Rechnungswesens im Sinne des NKR soll die zukünftige politische Haushaltssteuerung unter Zuhilfenahme von Haushaltszielen erfolgen. Hierfür ist vorgesehen, aus der strategischen Zielsetzung abgeleitete Haushaltsziele als Grundlage zur Ermittlung des notwendigen Budgetbedarfs zu etablieren.
In Abstimmung mit den Fraktionen ist eine schrittweise Umstellung der Haushaltssteuerung vorgesehen. Im Haushalt 2025 wurden dabei erstmals Ziele aus der Nachhaltigkeitsstrategie einzelnen Produkten zugeordnet. Für den Haushalt 2026 haben die Fraktionen weitere strategische Schwerpunkte und hieraus abgeleiteten Haushaltsziele vorgeschlagen.
Zur Vorbereitung der Haushaltsplanung 2026 bittet die Verwaltung um Bestätigung der Produktziele gemäß Anlage. Beschlussvorschlag:Die Produktbeschreibungen und Produktziele gemäß Anlage sollen Grundlage für die Haushalts- und Finanzplanung 2026 bis 2029 sein. Die Ansätze sind so zu ermitteln, dass die angestrebten Ziele erreicht werden. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Produktbeschreibungen
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