Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Am 25.2.2025 hat der Ausschuss dem Antrag der CDU Fraktion zur ganztägigen Freigabe des Lieferverkehrs in der Fußgängerzone Kremper Straße zugestimmt. Diese Entscheidung ist aus Sicht der Verwaltung nicht tragbar. Die im Ausschuss vorgetragenen positiven Regelungen aus Eutin und Bad Schwartau, haben sich auf Nachfrage in den Städten als unzutreffend erwiesen. Der Lieferverkehr macht einen erheblichen Anteil des Fahrzeugverkehrs in der Fußgängerzone aus. Den Lieferverkehr ganztägig freizugeben oder Verstöße nicht zu ahnden, widerspricht dem Grundgedanken einer Fußgängerzone. Eine Ahndung anderer Verstöße ist zudem kaum noch vermittelbar. Der beigefügte Vermerk der Ordnungsbehörde zeigt die Problemlage in ihren Einzelheiten deutlich auf. Vor diesem Hintergrund ist eine Entscheidung dahingehend zu treffen, ob eine Fußgängerzone gewünscht ist oder nicht – jeweils mit allen Konsequenzen. Beschlussvorschlag:Die Kremper Straße soll als Einkaufsbereich eine Fußgängerzone bleiben. Der Lieferverkehr wird zeitlich beschränkt.
Alternativ: Der Bürgermeister wird gebeten, bei der Verkehrsaufsicht die Aufhebung der Fußgängerzone in der Kremper Straße zu beantragen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
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