Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die BGN Fraktion beantragt die „Prüfung der baulichen Maßnahmen der Hafenwestseite auf die städtebaulichen Förderungen bei der Streichung von einzelnen Baumaßnahmen Z.B. die Parallelbrücke oder bei einer kostengünstigeren baulichen Ausführung.“ Begründet wird dies mit der Sorge, dass sonst „die komplette städtebauliche Förderung durch das Land [verloren geht]“. Diese Sorge ist allerdings unbegründet. Der Antrag auf Mitteleinsatz für den 2. Bauabschnitt ist bereits gestellt. Alle beantragten Maßnahmen sind ausfinanziert. Dies umfasst Städtebaufördermittel in Höhe von rund 8,2 Mio. € - davon je ein Drittel von Bund und auch Land. Es ist zudem anzumerken, dass der durch die Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019 einstimmig beschlossene Rahmenplan für die Hafenwestseite die grundsätzliche Fördergrundlage bildet. Unbegründete Abweichung von dieser Fördergrundlage können dazu führen, dass eine Förderung entfällt. Begründete Abweichungen resultieren bspw. aus Einwänden der Denkmalschutz- oder anderen Behörden. Auch fehlende finanzielle Mittel könnten ein Grund für Anpassungen/Abweichungen sein. Da dies jedoch gegenwärtig nicht der Fall ist, sollten im Sinne eines reibungslosen Förderantragsverfahrens keine Anpassungen vorgenommen werden. Beschlussvorschlag:Siehe anliegendem Antrag. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Antrag der BGN Fraktion
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