Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3375/25  

 
 
Betreff: Antrag der BGN-Fraktion: Umsetzung der Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes aus Dezember 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Weise, Antje
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
22.05.2025 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses      

Sachverhalt:

Der PUBA hatte sich am 30.08.2023 mit der VO/3059/23 auf Antrag der BGN-Fraktion bereits schon einmal mit dieser Thematik befasst. Damals wurde dem Bürgermeister ein Prüfauftrag erteilt. Der Antrag und der Protokollauszug sind beigefügt.

Bereits in der Sitzung am 30.08.2023 hatte Herr Rieger mit einer Psentation die Prüfung vorgestellt. Die Präsentation ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Pfung ergab, dass die Gestaltungssatzung den Bau von PV- und Solarthermieanlagen nicht grundsätzlich verhindert. Nur auf den zum öffentlichen Straßenraum gewandten Dachflächen ssen sich die Anlagen in die Dachfläche optisch integrieren, also ziegelrot sein, bzw. am Hafensteig schwarz. r solche farblich angepasste Anlagen werden auf Grundlage des § 12 der Gestaltungssatzung unbürokratisch Abweichungen vom Bauamt gewährt, da der historische Charakter, die architektonische Eigenart und die städtebauliche Bedeutung des Gebäudes, des Straßen- und Platzbildes nicht beeinträchtigt werden. Dies ist mittlerweile gängige Genehmigungspraxis.

Rote PV-Anlagen oder rote Dachsteine mit integrierten PV-Zellen werden mittlerweile von vielen Herstellern angeboten. Der Markt hat sich in den letzten Jahren an die Anforderungen der Gestaltung in unseren Städten angepasst, was sehr zu begrüßen ist.

 

Fazit: Die Änderung der Gestaltungssatzung ist nicht erforderlich. Der § 12 bietet eine ausreichende Rechtsgrundlage, um sowohl den Antragstellern für PV-Anlagen als auch den Gestaltungsvorgaben der Stadt Neustadt in Holstein zur Wahrung des historischen Charakters unserer Altstadt gerecht werden zu können.

 

Daher empfiehlt die Verwaltung dem Planungs- Umwelt- und Bauausschuss, dem Antrag der BGN-Fraktion nicht zuzustimmen.


Beschlussvorschlag:

Siehe beigefügter Antrag der BGN-Fraktion vom 29.04.2025


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

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Anlage/n:

-Antrag der BGN-Fraktion vom 16.07.2023

-Prüfergebnis als Präsentation

-Protokollauszug des PUBA 30.8.2023 zur VO/3059/23

-Antrag der BGN-Fraktion vom 29.04.2025

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich 230716_erster Antrag_BGN aus 2023 (275 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 240305_Prüfungergebnis Bauamt (1557 KB)      
Anlage 1 3 öffentlich VO_3059_23 Beschlussauszug von PUBA 30.8.2023 (74 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 250429_aktueller Antrag BGN _Anderung der Gestaltungssatzung (130 KB)