Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der PUBA hatte sich am 30.08.2023 mit der VO/3059/23 auf Antrag der BGN-Fraktion bereits schon einmal mit dieser Thematik befasst. Damals wurde dem Bürgermeister ein Prüfauftrag erteilt. Der Antrag und der Protokollauszug sind beigefügt. Bereits in der Sitzung am 30.08.2023 hatte Herr Rieger mit einer Präsentation die Prüfung vorgestellt. Die Präsentation ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung ergab, dass die Gestaltungssatzung den Bau von PV- und Solarthermieanlagen nicht grundsätzlich verhindert. Nur auf den zum öffentlichen Straßenraum gewandten Dachflächen müssen sich die Anlagen in die Dachfläche optisch integrieren, also ziegelrot sein, bzw. am Hafensteig schwarz. Für solche farblich angepasste Anlagen werden auf Grundlage des § 12 der Gestaltungssatzung unbürokratisch Abweichungen vom Bauamt gewährt, da der historische Charakter, die architektonische Eigenart und die städtebauliche Bedeutung des Gebäudes, des Straßen- und Platzbildes nicht beeinträchtigt werden. Dies ist mittlerweile gängige Genehmigungspraxis. Rote PV-Anlagen oder rote Dachsteine mit integrierten PV-Zellen werden mittlerweile von vielen Herstellern angeboten. Der Markt hat sich in den letzten Jahren an die Anforderungen der Gestaltung in unseren Städten angepasst, was sehr zu begrüßen ist.
Fazit: Die Änderung der Gestaltungssatzung ist nicht erforderlich. Der § 12 bietet eine ausreichende Rechtsgrundlage, um sowohl den Antragstellern für PV-Anlagen als auch den Gestaltungsvorgaben der Stadt Neustadt in Holstein zur Wahrung des historischen Charakters unserer Altstadt gerecht werden zu können.
Daher empfiehlt die Verwaltung dem Planungs- Umwelt- und Bauausschuss, dem Antrag der BGN-Fraktion nicht zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:-Antrag der BGN-Fraktion vom 16.07.2023 -Prüfergebnis als Präsentation -Protokollauszug des PUBA 30.8.2023 zur VO/3059/23 -Antrag der BGN-Fraktion vom 29.04.2025
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