Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die gesonderte Satzung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Verfahren „ostseecard“ stammt aus der Zeit vor Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und beruht auf datenschutzrechtlichen Regelungen, die zwischenzeitlich überholt sind. Insbesondere wurde das seinerzeit vorgesehene ostseecard-Chipkartensystem nach § 18 LDSG nicht umgesetzt. Die für die Erhebung der Kurabgabe erforderlichen Datenverarbeitungen werden inzwischen im Rahmen der geltenden Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein und unter Beachtung der unmittelbar geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften geregelt. Die eigenständige Datenschutzsatzung ist daher entbehrlich und soll zur Bereinigung des Ortsrechts aufgehoben werden. Die Aufhebung betrifft ausschließlich die gesonderte Datenschutzsatzung. Die Kurabgabesatzung und die auf ihrer Grundlage erforderlichen Datenverarbeitungen bleiben hiervon unberührt.
Beschlussvorschlag:Die Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Verfahren „ostseecard“ vom 18.03.2005 wird aufgehoben. Die Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Entwurf_Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Verfahren ostseecard
Satzung über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Verfahren ostseecard
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