Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Nach § 48 Abs. 1 Nr. SchulG haben die Schulträger die Aufgabe Schulentwicklungspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Der Schulentwicklungsplan für die Stadt Neustadt in Holstein wurde nun erstmalig aufgestellt und ist als Anlage beigefügt. Das Vorliegen einer städtischen Schulentwicklungsplanung ist u.a. auch Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln aus dem Investitionsprogramm Ganztag. Beschlussvorschlag:Der anliegende Schulentwicklungsplan 2024/25 – 2034/35 der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Schulentwicklungsplan der Stadt Neustadt in Holstein, Stand Dezember 2024
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