Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3329/25  

 
 
Betreff: Weitergabe der Kosten der Ausgabekräfte in Kitas/Schulen an die Eltern
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Fenner, Sander
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
25.02.2025 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten      

Sachverhalt:

Aktuell gibt es in den städtischen Kindertagesstätten Servicepersonal, das für die Kinder, die länger als 5 Std. täglich betreut werden, das Mittagessen vor- und nachbereitet. Die Kosten für das Personal werden bislang durch die Stadt Neustadt in Holstein in vollem Umfang getragen. Gleiches gilt für das Ausgabepersonal an den Schulen. 

 

Der Ausschussr gesellschaftliche Angelegenheiten hat sich am 12.11.2024 r eine Weitergabe der Kosten der Service-/kräfte in Kitas/Schulen an die Eltern ausgesprochen. Die Essenspreise sollen um 50% der Kosten für das Servicepersonal (zuständig für Essensausgabe bzw. die Vor- und Nachbereitung für das Mittagsessen) erhöht und zum nächstmöglichen Zeitpunkt an die Eltern weitergegeben werden. Die finanziellen Auswirkungen dieser Entscheidung wurden in die Haushaltssatzung 2025 aufgenommen und in der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 beschlossen.

 

Berechnungen haben gezeigt, dass es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, die Kosten auf die Eltern umzulegen.

 

Kindertagesstätten:

 

Zunächst wurde verwaltungsseitig festgestellt, dass die eingesetzte Servicekraft sich nicht ausschließlich mit der Mittagsverpflegung, sondern auch im Durchschnitt zu 25% mit anderen Tätigkeiten beschäftigt, sodass sich die maßgeblichen Personalkosten auf 87.000,00 € (75%) belaufen, 50% davon sind 43.500,00 €.

 

Tatsächlich wurden im Jahr 2024 in allen städtischen Kitas 48.338 Essen zu einem Preis von 3,50 € brutto bestellt und ausgegeben.

 

Zum Vergleich: Stand 2024* sind 326 Kinder länger als 5 Std. in den Kitas betreut. r diese ist die Teilnahme am Mittagsessen verpflichtend. Wenn alle Kinder immer (231 Tage/Jahr) anwesend wären,rde sich die Zahl der ausgegebenen Essen auf 75.306 belaufen.

 

Um die geforderten Einnahmen i.H.v. bis zu 43.500,00 € erzielen zu können, kann wie folgt vorgegangen werden:

 

Option 1:  Die Kosten werden ausschließlich auf die Kinder umgelegt, die Mittag essen

 

   43.500,00 € / 48.338 Essen = 0,90 € pro Essen pro Kind

 

Option 2:  Es werden in der Berechnung alle Kinder berücksichtigt, die länger als 5 Std. in der Kita betreut werden, jedoch wird die Pauschale nur den Kindern in Rechnung gestellt, die tatsächlich Mittag bestellen/essen

 

43.500,00 € / 75.306 potentielle Essen pro Jahr = 0,58 € pro Essen pro Kind

 

Wie vorab erwähnt, ist hierbei zu beachten, dass im Jahr 2024 aufgrund von Abwesenheit/Krankheit der Kinder lediglich 48.338 Essen ausgegeben wurden, was dazu führen würde, dass lediglich rund 65 % der angestrebten Einnahmen erzielt werden.

0,58 € pro Essen pro Kind * 48.338 Essen = 28.036,04 € Einnahmen

 

Option 3:  Die Kosten werden als Pauschale monatlich auf alle Kinder umgelegt, die länger

als 5 Std. an den Kitas betreut werden, unabhängig davon, ob für das Kind        Mittagessen bestellt wird oder nicht.

 

43.500,00 € / 326 potentielle Essenskinder / 12 Monate = 11,12 € /mtl.,

                           dies entspricht 0,58 € Service-Pauschale pro Öffnungstag.

 

 

Nach Rücksprache mit dem aktuellen Caterer „MIKA Menü“re dieser bereit, die Kosten mit den Eltern abzurechnen und              der Stadt Neustadt in Holstein weiterzuleiten. Zu beachten ist hierbei, dass die Umsatzsteuer i.H.v. 7% sowie eine geringe Aufwandspauschale fällig wäre, sodass bei keiner der genannten Optionen die vollständigen Einnahmen i.H.v. 43.500,00 € erzielt werden können.

 

Schulen:

 

Die Kosten für die Servicekräfte an Jacob-Lienau-Schule und Küstengymnasium belaufen sich jährlich auf 62.050,00 € (100%), wobei 31.025,00 € (50%) an die Eltern weitergebeben werden können. Bei 25.372 bestellten und herausgegeben Essen beläuft sich die Pauschale, die zusätzlich zu dem Mittagessen (aktuell 3,72 € brutto) entrichtet werden müsste auf 1,22 €.

r den Bereich der weiterführenden Schulen würde lediglich die mit dem Kita-Bereich vergleichbare Option 1 umsetzbar sein, da nicht alle Kinder täglich essen und keine Verpflichtung dazu besteht.

 

Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass die hohe zusätzliche Pauschale einen Rücklauf der Essenbestellungen zufolge haben könnte, was wiederrum zu leeren Mensen und im schlimmsten Fall zu teilweise nicht benötigten Service-Personal führen könnte. Um das Mittagsessen weiterhin zu einem attraktiven Preis anbieten zu können, wird vorgeschlagen, die Pauschale prozentual auf dem gleichen Niveau zu erheben wie das Kita-Essen.

Im Kita-Bereich beläuft sich die Service-Pauschale auf 16,57% des Mittagessenpreises. Dies würde für die Jacob-Lienau-Schule sowie das Küstengymnasium eine Pauschale von 0,62 € bedeuten, was wiederum zu einem Gesamtpreis des Mittagessens von 4,34 €hrt.

 

Hierbei wäre jedoch zu beachten, dass lediglich etwa 50% der angestrebten Einnahmen erzielt werden könnten.

 

Die Snacks am Küstengymnasium müssten ebenfalls mit einer Pauschale versehen werden.

Aktuell belaufen sich die Kosten pro Snack bei 2,50 € brutto. Hierbei handelt ist sich meist um ein belegtes Brötchen. Die Vorbereitungszeit für die Auslage der Snacks fällt hierbei für die Ausgabekräfte deutlich geringer aus als bei der Vorbereitung/Verteilung/Nachbereitung des Mittagessens, sodass seitens der Verwaltung max. 25% der errechneten Service-Pauschale als verhältnismäßig und angemessen erachtet werden.

Im Jahr 2024 wurden am KGN 7.731 Snacks ausgegeben.

 Bei einer Service-Pauschale von 0,10 € pro Snack könnten folglich ca. 773,10 €,

bei einer Service-Pauschale von 0,20 € pro Snack ca. 1546,20 € an Einnahmen

erzielt werden.

 

 

Die Schule am Rosengarten bleibt unberücksichtigt, da dort keine Servicekraft angestellt ist.

 

Laut § 8 Abs. 5 der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Einrichtung Offene Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht“ setzt die Teilnahme an der Mittagsverpflegung eine Buchung des Moduls 2 voraus und ist hierbei grundsätzlich verpflichtend für die Schüler*innen.

Um den Eltern keine zu große Mehrbelastung aufzubürden, wird die Grundschule einzeln betrachtet und nicht mit den anderen Schulen in die Berechnung mit einbezogen.

Dies hat zur Folge, dass bei Personalkosten i.H.v. 28.400,00 € (100%) bzw. 14.200,00 € (50%) an die Eltern weitergegeben werden könnten. Zum Schulhalbjahr 2024/2025 waren durchschnittlich 176 Schüler*innen glich r das Modul 2 (Mittagessen-und Hausaufgabenbetreuung, nach Schulschluss bis 14:30 Uhr) angemeldet.

 

 

Option 1:  Die Kosten werden ausschließlich auf die Kinder umgelegt, die Mittag essen

 

   14.200,00 € / 23.267 Essen = 0,61 € pro Essen pro Kind

 

Option 2: Es werden in der Berechnung alle Schüler*innen berücksichtigt, die das Modul 2

gebucht haben, jedoch wird die Pauschale nur den Kindern in Rechnung gestellt,

die tatsächlich Mittagessen bestellen/essen

 

 

14.200,00 € / 33.616 potentielle Essen pro Jahr (191 Schultage * 176

    Schüler*innen) = 0,42 € pro Essen pro Kind

 

Auch hierbei re zu beachten, dass im Jahr 2024 aufgrund von Abwesenheit/Krankheit der Kinder lediglich 23.267 Essen ausgegeben wurden, was dazu führen würde, dass lediglich rund 69 % der angestrebten Einnahmen erzielt werden.

0,42 pro Essen pro Kind * 23.267 Essen = 9.772,14 Einnahmen

 

 

Option 3: Die Kosten werden als Pauschale monatlich auf alle Kinder umgelegt, die im Modul 2 gebucht haben, unabhängig davon, ob für das Kind Mittagessen bestellt wird oder nicht.

 

14.200,00 € / 176 potentielle Essenskinder / 12 Monate = 6,72 / mtl.

 

 

 

rde man alle Schulen gemeinsam betrachten, würden sich die Kosten für alle Servicekräfte jährlich auf 90.450,00 € (100%) belaufen, wobei 45.225,00 € (50%) an die Eltern weitergebeben werden könnten. Bei 48.639 bestellten und herausgegeben Mittagsessen (aktuell 3,72 € brutto) beläuft sich die Mehrbelastung auf 0,93 €.

 

Es wird um Beratung und Entscheidung gebeten, welche Option als Grundlage für die Erhebung der Service-Pauschale oder ob z.B. ein einheitlicher einrichtungsübergreifender Betrag verwendet werden soll.

 

*Alle Berechnungen erfolgten mit Zahlen aus dem Jahr 2024 zzgl. 20 Kinder, die in absehbarer Zeit in der Kita Lü betreut werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: Bereits in HH 2025 berücksichtigt

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

keine