Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Das „Amt für soziale Hilfen“ wird gemeinschaftlich von der Verwaltungsgemeinschaft Grömitz, dem Amt Ostholstein Mitte und der Stadt Neustadt in Holstein betrieben. Der Kreis Ostholstein nimmt jährlich eine Aufteilung der Kosten vor. In den beiden vergangenen Jahren waren von der Stadt Neustadt in Holstein aufgrund des Personalschlüssels und zu verrechnender Überschüsse keine Zahlungen zu leisten. Aus diesem Grunde wurde der Mittelansatz bei der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt. Für das Jahr 2025 hat der Kreis nunmehr Abschläge in Höhe von 58.000 € von der Stadt Neustadt in Holstein angefordert. Da nach der Heranziehungssatzung des Kreises eine rechtliche Verpflichtung zur Kostentragung besteht und der erste Abschlag bereits im Januar fällig wird, hat der Bürgermeister die Mittel im Zuge einer Eilentscheidung außerplanmäßig beim Produktsachkonto 3119000.5452000 bereitgestellt. Diese Eilentscheidung bedarf der Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung. Beschlussvorschlag:Die Mittelbereitstellung beim Produktsachkonto 3119000.5452000 in Höhe von 58.000 € wird genehmigt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||