Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2024 die Verwaltung beauftragt, eine Erhöhung des Zweitwohnungssteuersatzes auf 0,64 % ab dem kommenden Jahr in die Wege zu leiten.
Es wird vorgeschlagen, dies im Rahmen einer Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung vorzunehmen. Hierin sind neben der Änderung des Steuersatzes redaktionelle Änderungen (rot gekennzeichnet) eingepflegt, welche unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung die Modalitäten der Steuerberechnung und –festsetzung näher erläutern.
Durch die Erhöhung des Steuersatzes wird sich eine Steigerung des Steueraufkommens von ca. 40.000,00 € ergeben. Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Neustadt in Holstein
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