Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3301/24  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2025 der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr AlbersAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.11.2024 
Sitzung des Hauptausschusses (Haushaltssitzung)      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
12.12.2024    Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein      

Sachverhalt:

Die im Beschlussvorschlag genannten Zahlen für den Haushalt 2025 sind als vorläufig zu betrachten, sie spiegeln den Planungsstand 07.11.2024.

Die vorgegebenen Eckwerte werden im 1. Entwurf um rd. 1,3 Mio.€ überschritten. Die vom Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten am 12.11.2024 beschlossenen Veränderungen erhalten Sie als Tischvorlage. Die Erstberatung des Teilhaushaltes 1 sowie die finale Vorberatung des Gesamthaushaltes im Hauptausschuss dürfte zu weiteren Veränderungen führen. Die finale Satzung/Haushaltsplanung wird zur Stadtverordnetenversammlung in einer Bezugsvorlage erstellt. 


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2025 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge ohne interne Leistungsbeziehungen auf

50.287.300  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen ohne interne Leistungsbeziehungen auf

50.419.800  EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

132.500  EUR

 

Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

0  EUR

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

48.989.500  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

46.688.300  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

23.847.600  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

26.933.800  EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

20.966.700  EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

16.748.100  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

10.000.000  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

später___  Stellen

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

476 %

 

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 %

 

 

2. Gewerbesteuer

400 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

§ 5

  1. Gemäß § 20 GemHVO-Doppik wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO-Doppik.
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge / Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge / Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden.
  4. Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Entwurf Haushaltssatzung 2025 und Teilpläne

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vergleich Eckwerte 2025 mit Haushaltsentwurf 2025 (21 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf Gesamthaushalt 2025 (ohne Stellenplan und Anlagen) (3985 KB)