Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Fraktionen haben den Antrag gestellt, die Belastung der Zweitwohnungssteuerpflichtigen um 5 % zu erhöhen. Das Sachgebiet Steuern hat ermittelt, dass der Steuersatz somit von 0,61 % auf 0,64 % steigen müsste. Die Erhöhung führte in diesem Falle zu einer Steigerung des Steueraufkommens (derzeit geplanter Haushaltsansatz 2025: 785.100,00 €) um ca. 40.000,00 €.
Das von dem weit verbreiteten sog. „Lübecker Modell“ abweichende hier geübte Berechnungsverfahren dürfte – dies hat die Rechtsprechung im Zuge der Beurteilung einer ähnlichen Satzung gezeigt – gerichtsfest sein. Trotzdem beabsichtigt die Steuerabteilung, eine Änderung des Steuersatzes im Rahmen einer Satzungsneufassung umzusetzen, um kleinere redaktionelle Änderungen einzupflegen.
Beschlussvorschlag:Das Sachgebiet Steuern wird mit einer Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer unter Berücksichtigung eines Steuersatzes von 0,64 % beauftragt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:gemeinsamer Fraktionsantrag zur Erhöhung der Zweitwohnungssteuerlast
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