Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein betreibt u.a. Jahrmärkte als öffentliche Einrichtung. Der Jahrmarkt hat aufgrund vielfältiger anderer Freizeit- und Unterhaltungsangebote über viele Jahre immer mehr an Bedeutung verloren und ist nicht mehr Teil der kommunalen Darseinsvorsorge. Erschwerend für den Neustädter Jahrmarkt ist die unmittelbare Nähe zum Hansa-Park Sierksdorf mit deren Angeboten. In der Vergangenheit war es oftmals schwierig, attraktive Fahrgeschäfte für den Neustädter Jahrmarkt zu bekommen, zumal die Zahlen der Jahrmarktbesucher gesunken sind und damit einhergehend weniger Umsatz bei den Schaustellern vorhanden ist. Bereits seit 2013 wurden in Neustadt in Holstein nach Absprache mit dem Schaustellerverband Lübeck und Umgebung e.V. nur noch einmal jährlich, anstatt wie vorher zweimal jährlich, Jahrmärkte durchgeführt, nachdem es bereits in den Jahren vor 2013 aufgrund geringer Teilnahme-Bewerbungen vermehrt zu Jahrmarktsausfällen gekommen ist. Auch in den Jahren von 2013 bis heute haben einige Jahrmarktsveranstaltungen aus verschiedenen Gründen, wie z.B. zu wenige Schaustellerbewerbungen, Corona-Jahre, Baumaßnahme Rathaus-Anbau, etc., nicht stattgefunden. Darüberhinaus geht der jetzige Marktmeister, Peter Heuer, im Frühjahr 2025 in den Ruhestand, sodass sein Aufgabenbereich mit Gewerbeangelegenheiten, Gaststätten und Märkte neu aufgestellt wird. Die hier aktuell vorhandenen begrenzten personellen Ressourcen müssen sich insbesondere auf die Bewältigung der Kernaufgaben ausrichten. Dies beinhaltet u.a. die Gleichbehandlung mit anderen Veranstaltern, für die die Stadt Neustadt in Holstein auch keine Veranstaltungsorganisation und Veranstaltungsdurchführung übernimmt, sondern nur die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben wahrnimmt.
Im Rahmen dieses vorgenannten Sachverhaltes hat es am 02. Oktober 2024 ein Gespräch mit dem Präsidenten und der Vizepräsidentin des Schaustellerverbandes Lübeck und Umgebung e.V., Herrn Dieter Voß und Frau Janine Belli sowie dem Bürgermeister, Herrn Mirko Spieckermann, dem Leiter des Amtes für gesellschaftliche Angelegenheiten, Herrn Klaas Raloff und dem Marktmeister, Herrn Peter Heuer gegeben. In diesem Gespräch ist einvernehmlich besprochen worden, dass die Stadt Neustadt in Holstein ab dem Jahr 2025 den Schaustellern ermöglichen wird, einmal jährlich einen Jahrmarkt in Neustadt in Holstein mit der Vorgabe abzuhalten, dass die Schausteller als Veranstalter in eigener Verantwortung den Jahrmarkt organisieren und durchführen. Hierzu hat die Veranstaltungsfirma der Schausteller jeweils gebührenpflichtige Anträge zur Festsetzung eines Jahrmarktes nach den §§ 68 und 69 der Gewerbeordnung und eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz bei der Stadt Neustadt in Holstein zu beantragen.
Die Satzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Regelung des Marktverkehrs (Marktsatzung) und die Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Neustadt in Holstein sind demnach entsprechend zu ändern. Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Regelung des Marktverkehrs (Marktsatzung) und die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Neustadt in Holstein werden in den vorliegenden Entwurfsfassungen beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:- Synopse zur Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Regelung des Marktverkehrs (Marktsatzung), - Entwurf zur Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Regelung des Marktverkehrs (Marktsatzung), - Synopse zur Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Neustadt in Holstein, - Entwurf zur Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Neustadt in Holstein
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