Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3296/24  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Regelung des Marktverkehrs (Marktsatzung) sowie die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:23 Ordnung, Soziales, Verkehr Bearbeiter/-in: Wunsch, Jonas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
12.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
21.11.2024    Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein      

Sachverhalt:

Die Stadt Neustadt in Holstein betreibt u.a. Jahrmärkte als öffentliche Einrichtung. Der Jahrmarkt hat aufgrund vielfältiger anderer Freizeit- und Unterhaltungsangebote über viele Jahre immer mehr an Bedeutung verloren und ist nicht mehr Teil der kommunalen Darseinsvorsorge. Erschwerend für den Neustädter Jahrmarkt ist die unmittelbare Nähe zum Hansa-Park Sierksdorf mit deren Angeboten. In der Vergangenheit war es oftmals schwierig, attraktive Fahrgeschäfte für den Neustädter Jahrmarkt zu bekommen, zumal die Zahlen der Jahrmarktbesucher gesunken sind und damit einhergehend weniger Umsatz bei den Schaustellern vorhanden ist.

Bereits seit 2013 wurden in Neustadt in Holstein nach Absprache mit dem Schaustellerverband Lübeck und Umgebung e.V. nur noch einmal jährlich, anstatt wie vorher zweimal jährlich, Jahrmärkte durchgeführt, nachdem es bereits in den Jahren vor 2013 aufgrund geringer Teilnahme-Bewerbungen vermehrt zu Jahrmarktsausfällen gekommen ist. Auch in den Jahren von 2013 bis heute haben einige Jahrmarktsveranstaltungen aus verschiedenen Gründen, wie z.B. zu wenige Schaustellerbewerbungen, Corona-Jahre, Baumaßnahme Rathaus-Anbau, etc., nicht stattgefunden. Darüberhinaus geht der jetzige Marktmeister, Peter Heuer, im Frühjahr 2025 in den Ruhestand, sodass sein Aufgabenbereich mit Gewerbeangelegenheiten, Gaststätten und Märkte neu aufgestellt wird. Die hier aktuell vorhandenen begrenzten personellen Ressourcen müssen sich insbesondere auf die Bewältigung der Kernaufgaben ausrichten. Dies beinhaltet u.a. die Gleichbehandlung mit anderen Veranstaltern, für die die Stadt Neustadt in Holstein auch keine Veranstaltungsorganisation und Veranstaltungsdurchführung übernimmt, sondern nur die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben wahrnimmt.

 

Im Rahmen dieses vorgenannten Sachverhaltes hat es am 02. Oktober 2024 ein Gespräch mit dem Präsidenten und der Vizepräsidentin des Schaustellerverbandes Lübeck und Umgebung e.V., Herrn Dieter Voß und Frau Janine Belli sowie dem rgermeister, Herrn Mirko Spieckermann, dem Leiter des Amtes für gesellschaftliche Angelegenheiten, Herrn Klaas Raloff und dem Marktmeister, Herrn Peter Heuer gegeben. In diesem Gespräch ist einvernehmlich besprochen worden, dass die Stadt Neustadt in Holstein ab dem Jahr 2025 den Schaustellern ermöglichen wird, einmal jährlich einen Jahrmarkt in Neustadt in Holstein mit der Vorgabe abzuhalten, dass die Schausteller als Veranstalter in eigener Verantwortung den Jahrmarkt organisieren und durchführen. Hierzu hat die Veranstaltungsfirma der Schausteller jeweils gebührenpflichtige Anträge zur Festsetzung eines Jahrmarktes nach den §§ 68 und 69 der Gewerbeordnung und eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz bei der Stadt Neustadt in Holstein zu beantragen.

 

Die Satzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Regelung des Marktverkehrs (Marktsatzung) und die Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Neustadt in Holstein sind demnach entsprechend zu ändern. 


Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Regelung des Marktverkehrs (Marktsatzung) und die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Neustadt in Holstein werden in den vorliegenden Entwurfsfassungen beschlossen.  


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

- Synopse zur Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Regelung des Marktverkehrs (Marktsatzung),

- Entwurf zur Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Regelung des Marktverkehrs (Marktsatzung),

- Synopse zur Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Neustadt in Holstein,

- Entwurf zur Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Neustadt in Holstein

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Synopse Neufassung Marktsatzung (197 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf Neufassung Marktsatzung (143 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Synopse Neufassung Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld (128 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Entwurf Neufassung Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld (114 KB)