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Vorlage - VO/3294/24  

 
 
Betreff: Grundsteuerreform, Hebesätze 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage nicht öffentlich
  Aktenzeichen:11.44.01-Kri
Federführend:122 Sachgebiet Steuern Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Kripke, Eddie   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Zur Kenntnis
06.11.2024 
Sitzung des Hauptausschusses      

Sachverhalt:

Die Grundsteuer basiert ab 2025 aufgrund der Grundsteuerreform auf geänderten Berechnungsgrundlagen.

 

Das Finanzamt Ostholstein hat zum 23.10.2024 hinsichtlich der Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) 91,36 % der neuen Grundsteuerwerte mitgeteilt.

r die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) liegen 85,94 % der Daten vor.

Dies entspricht nach Auskunft des Finanzamtes in etwa dem durchschnittlichen Bearbeitungsstand.

mtliche Daten wurden durch das Sachgebiet Steuern verarbeitet, so dass eine vorsichtige Prognose des künftigen Aufkommens gegeben werden kann.

 

Das Land Schleswig-Holstein empfiehlt im dafür geschaffenen Transparenzregister folgende Hebesätze:

 

Grundsteuer B: 425 % (bisher ebenfalls 425 %)

Grundsteuer A: 476 % (bisher 400 %).

 

Eine Auswertung der vorliegenden Daten (siehe Anlage) ergibt, dass sich zur aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform anhand der bereits hier vorliegenden Daten derzeit rechnerisch Hebesätze wie folgt ergeben:

 

Grundsteuer B: 410 %

Grundsteuer A: 462 %.

 

Es wäre also denkbar, die Hebesätze in niedrigerer als der durch das Land vorgeschlagenen Höhe festzusetzen. Das Sachgebiet Steuern empfiehlt jedoch, dies nicht zu tun, sondern die Hebesätze wie vom Land vorgeschlagen festzusetzen.

Dies beruht darauf, dass es sich bei den durch das Finanzamt noch zu verarbeitenden Fällen hauptsächlich um Schätzungsfälle und Fälle mit komplexerer Konstellation handelt; es ist daher nicht gesichert absehbar, ob diese letztendlich Werte ergeben, die den bereits vorliegenden entsprechen. Eine nennenswerte Aufkommenssteigerung wird bei Anwendung der durch das Land empfohlenen Hebesätze nicht erwartet, denn es kann vermutet werden, dass die genannten Unabwägbarkeiten hinsichtlich der noch nicht bewerteten Fälle in die Empfehlung des Landes einbezogen wurden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

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Anlage/n:

Übersicht Verarbeitungsstand Grundsteuer 2025

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stand Grundsteueraufkommen, Hebesatz (Stand 23.10.2024) (26 KB)