Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Grundsteuer basiert ab 2025 aufgrund der Grundsteuerreform auf geänderten Berechnungsgrundlagen.
Das Finanzamt Ostholstein hat zum 23.10.2024 hinsichtlich der Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) 91,36 % der neuen Grundsteuerwerte mitgeteilt. Für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) liegen 85,94 % der Daten vor. Dies entspricht nach Auskunft des Finanzamtes in etwa dem durchschnittlichen Bearbeitungsstand. Sämtliche Daten wurden durch das Sachgebiet Steuern verarbeitet, so dass eine vorsichtige Prognose des künftigen Aufkommens gegeben werden kann.
Das Land Schleswig-Holstein empfiehlt im dafür geschaffenen Transparenzregister folgende Hebesätze:
Grundsteuer B: 425 % (bisher ebenfalls 425 %) Grundsteuer A: 476 % (bisher 400 %).
Eine Auswertung der vorliegenden Daten (siehe Anlage) ergibt, dass sich zur aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform anhand der bereits hier vorliegenden Daten derzeit rechnerisch Hebesätze wie folgt ergeben:
Grundsteuer B: 410 % Grundsteuer A: 462 %.
Es wäre also denkbar, die Hebesätze in niedrigerer als der durch das Land vorgeschlagenen Höhe festzusetzen. Das Sachgebiet Steuern empfiehlt jedoch, dies nicht zu tun, sondern die Hebesätze wie vom Land vorgeschlagen festzusetzen. Dies beruht darauf, dass es sich bei den durch das Finanzamt noch zu verarbeitenden Fällen hauptsächlich um Schätzungsfälle und Fälle mit komplexerer Konstellation handelt; es ist daher nicht gesichert absehbar, ob diese letztendlich Werte ergeben, die den bereits vorliegenden entsprechen. Eine nennenswerte Aufkommenssteigerung wird bei Anwendung der durch das Land empfohlenen Hebesätze nicht erwartet, denn es kann vermutet werden, dass die genannten Unabwägbarkeiten hinsichtlich der noch nicht bewerteten Fälle in die Empfehlung des Landes einbezogen wurden.
Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Übersicht Verarbeitungsstand Grundsteuer 2025
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