Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3291/24  

 
 
Betreff: Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung aufgrund der Gebührenkalkulation für Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung zum 01.01.2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Sachs, Elaine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Vorberatung
11.11.2024 
Sitzung des Stadtwerkeausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
21.11.2024 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein      

Sachverhalt:

Gebührenkalkulationen sind Voraussetzungen, um die einzelnen Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser zu bestimmen und in Kraft zu setzen. Gebührenkalkulationen sind entsprechend des gewählten Kalkulationszeitraums von bis zu drei Jahren durchzuführen.

 

Letztmals wurden die Gebühren zum 01.01.2024 kalkuliert und sollen durch Gebührenfestsetzungen zum 01.01.2025 ersetzt werden. Die hierbei berechnete Kostenüber- oder -unterdeckungen wurden in der aktuell durchgeführten Kalkulation berücksichtigt.

 

r die Durchführung der Gebührenkalkulation ab dem 01.01.2025 wurde das Beratungsunternehmen Treukom GmbH beauftragt, dass die Kalkulation im IV. Quartal 2024 durchgeführt hat.

Die Gebührensätze sind zum 01.01.2025 aufgrund der Gebührenkalkulation für Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung wie folgt anzupassen:

 

1)      Niederschlagswassergebühren:

Der Gebührensatz beträgt 0,62 €/m³ (2024: 0,58 €/m³) je angefangenen Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche.

2)      Schmutzwassergebühren:

a)      Die monatliche Grundgebühr wird berechnet je Wasserzähler mit 1,25 € pro 1 m³/h

Nenndurchflussmenge Qn, bzw. mit 0,75 € pro 1 m³/h Dauerdurchflussmenge Q3.

b)      Die Zusatzgebühr beträgt 4,17 €/m³ (2024: 3,97 €/m³)

c)      Die Gebühr für den abgefahrenen Schlamm der Kleinkläranlagen beträgt 53,99 €/m³

(2024: 47,77 €/m³)

d)      Die Gebühr für abflusslose Sammelgruben beträgt 29,06 €/m³ (2024: 31,81 €/m³)  

 

Die 2. Nachtragssatzung und das Gutachten über die Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren 2025 für die Abwasserentsorgung sind beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Die 2. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

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Anlage/n:

  • 2. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung
  • Gutachten über die Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren 2025 für die Abwasserentsorgung