Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Gebührenkalkulationen sind Voraussetzungen, um die einzelnen Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser zu bestimmen und in Kraft zu setzen. Gebührenkalkulationen sind entsprechend des gewählten Kalkulationszeitraums von bis zu drei Jahren durchzuführen.
Letztmals wurden die Gebühren zum 01.01.2024 kalkuliert und sollen durch Gebührenfestsetzungen zum 01.01.2025 ersetzt werden. Die hierbei berechnete Kostenüber- oder -unterdeckungen wurden in der aktuell durchgeführten Kalkulation berücksichtigt.
Für die Durchführung der Gebührenkalkulation ab dem 01.01.2025 wurde das Beratungsunternehmen Treukom GmbH beauftragt, dass die Kalkulation im IV. Quartal 2024 durchgeführt hat. Die Gebührensätze sind zum 01.01.2025 aufgrund der Gebührenkalkulation für Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung wie folgt anzupassen:
1) Niederschlagswassergebühren: Der Gebührensatz beträgt 0,62 €/m³ (2024: 0,58 €/m³) je angefangenen Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche. 2) Schmutzwassergebühren: a) Die monatliche Grundgebühr wird berechnet je Wasserzähler mit 1,25 € pro 1 m³/h Nenndurchflussmenge Qn, bzw. mit 0,75 € pro 1 m³/h Dauerdurchflussmenge Q3. b) Die Zusatzgebühr beträgt 4,17 €/m³ (2024: 3,97 €/m³) c) Die Gebühr für den abgefahrenen Schlamm der Kleinkläranlagen beträgt 53,99 €/m³ (2024: 47,77 €/m³) d) Die Gebühr für abflusslose Sammelgruben beträgt 29,06 €/m³ (2024: 31,81 €/m³)
Die 2. Nachtragssatzung und das Gutachten über die Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren 2025 für die Abwasserentsorgung sind beigefügt.
Beschlussvorschlag:Die 2. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||