Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3289/24  

 
 
Betreff: Änderungen der Allgemeinen Preise im Sportboot und Kommunalhafen 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Sachs, Elaine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Zustimmung
11.11.2024 
Sitzung des Stadtwerkeausschusses      

Sachverhalt:

Es sind Anpassung der Allgemeinen Preise im Sportboothafen und im Kommunalhafen vorzunehmen. Diese Maßnahme ist notwendig, um weiterhin die Qualität unserer Infrastruktur und der Dienstleistungen sicherstellen zu können. Die Gründe für die Anpassungen liegen im Wesentlichen in gestiegenen Personalkosten sowie der kontinuierlichen Erhöhung der Kosten für die Beschaffung von Betriebsstoffen und Dienstleistungen durch die allgemeine Teuerung. Im Jahr 2024 konnten die Allgemeinen Preise im Sportboothafen und im Kommunalhafen stabil und die Auswirkungen auf unsere Kunden so gering wie möglich gehalten werden.

 

  1. Dauerlieger

 

Es wird ein Entgelt angestrebt, das sich ins Marktumfeld einfügt. Eine Erhöhung der Liegeplatzentgelte um 7 % würde sich demnach weiterhin ins Marktumfeld einfügen. Für Dauerlieger beträgt das Liegeentgelt für die Sommersaison vom 01.04 bis zum 31.10.2025 gemäß Einstufung des jeweiligen Liegeplatzes in einer Kategorie

 

Kategorie

Pro netto

Pro brutto

grün

37,33

44,43 (€ 41,52)

blau

39,88

47,46 (€ 44,35)

gelb

42,43

50,49 (€ 47,18)

rot

45,82

54,52 (€ 50,96)

 

Dazu kommt eine Versorgungspauschale für Strom und Wasser von 3 € netto/m². In den oben genannten Liegeentgelten sind die Kosten für die Entsorgung von Abfällen enthalten.

 

Die Preise für die Wintersaison (01.11.-31.03.26) betragen 50 % der oben genannten Liege-entgelte für eine Sommersaison.

 

  1. Gastlieger

 

Es wird ein Entgelt für Gastlieger angestrebt, das sich ins Marktumfeld einfügt. Für Sportboote und sonstige nicht gewerblich genutzte Schiffe beträgt das Liegeentgelt für die Sommersaison vom 01.04 bis zum 31.10.2025 als Gastlieger je Meter Länge über alles (LüA) pro Tag 2,20 € brutto (1,85 € netto).

 

In den Liegeentgelten für Gastlieger sind die Kosten für das Duschen, für die Entsorgung von Bordabfällen sowie Strom und Wasserentnahme enthalten.

 

  1. Traditionsschiffe und vergleichbare Schiffe

 

Eine Orientierung an dem Nutzungsentgelt anderer Häfen bietet sich weiterhin nicht an. Das Nutzungsentgelt hat bewusst keinen Marktpreis.

 

Als Traditionsschiffe bezeichnet werden Segelschiffe, die in der Fischerei oder im Versetzdienst als Kauffahrteischiff beschäftigt waren, und deren heutiges Erscheinungsbild ihrem damaligen Verwendungszweck weitgehend entspricht, oder andere historische oder ähnliche Schiffstypen. Die Einstufung als Traditionsschiff erfolgt durch die Stadtwerke Neustadt in Holstein.

 

Das Schiffsliegeentgelt für Traditionsschiffe und vergleichbare Schiffe, die nicht gewerblich genutzt werden, beträgt das Liegeentgelt für die Sommersaison vom 01.04 bis zum 31.10.2025 als Gastlieger je Meter Länge über alles (LüA) pro Tag 2,20 € brutto (1,85 € netto).

 

r Dauerlieger je Meter Länge über alles (LüA) pro Monat 5,50 € brutto (4,62 € netto).

 

Die Strom- und Wasserentnahme wird individuell abgerechnet.

 

Die Preise für die Wintersaison (01.11.-31.03.2026) betragen 50 % der oben genannten Entgelte für eine Sommersaison.

 

  1. Hafenentgelt gemäß Hafenentgeltordnung

 

Das Hafenentgelt beträgt für jedes Einlaufen und für jedes Auslaufen nach den folgenden Nummern ab dem 01.01.2025 mindestens 55,00 € oder je angefangenem Tag

 

 

 

 

Netto in EURO (VJ)

1.

r Seeschiffe mit Ladung 1.

je BRZ

0,22 (0,20)

 

in Ballast oder leer

je BRZ

0,17 (0,15)

2.

r Binnenschiffe je Tonne max. Tragfähigkeit

je 1.000 kg

0,17 (0,15)

3.

r Fahrgastschiffe für jede Person der

polizeilich höchstzulässigen Personenzahl

Personen-zahl

0,15 (0,13)

4.

r kombinierte Passagier-/Seeschiffe

je BRZ

0,12 (0,10)

5.

r alle anderen Fahrzeuge

je BRZ

0,17 (0,16)

 

  1. Liegeentgelt gemäß Hafenentgeltordnung

 

Das Liegeentgelt beträgt ab dem 01.01.2025 pro Tag

 

 

 

Netto in EURO (VJ)

r Binnenschiffe je Tonne max. Tragfähigkeit

je 1.000 kg

0,70 (0,64)

r alle anderen Fahrzeuge je BZR

je BRZ

0,70 (0,64)

r Passagierschiffe, die ohne zuladen oder zu löschen bzw. Passagiere abzusetzen oder aufzunehmen, länger als 3 Tage einen Liegeplatz in Anspruch nehmen

je BRZ

0,35 (0,32)

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Anpassung der Allgemeinen Preise gemäß dem anliegenden Preisblatt "Dauerlieger ab 2025" ab 01.04.2025 wird zugestimmt.

 

2. Der Anpassung der Allgemeinen Preise gemäß dem anliegenden Preisblatt "Gastlieger ab 2025" ab 01.04.2025 wird zugestimmt.

3. Der Anpassung der Allgemeinen Preise gemäß der anliegenden Hafenentgeltordnung über die Erhebung von Entgelten im Kommunalhafen der Stadt Neustadt in Holstein ab 01.01.2025 wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

X

X

X

 

 

 

 

 

 

X

X

X

 

 

X

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Preisblatt Dauerlieger ab 2025

Preisblatt Gastlieger ab 2025

Hafenentgeltordnung über die Erhebung von Entgelten im Kommunalhafen der Stadt Neustadt in Holstein ab 01.01.2025  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Preisblatt Dauerlieger ab 2025 (428 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Preisblatt Gastlieger ab 2025 (422 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Hafenentgeltordnung über die Erhebung von Hafenentgelten im Kommunalhafen der Stadt Neustadt in Holstein 2025 (171 KB)