Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3286/24  

 
 
Betreff: Neufassung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Stellv. Vors. Tourismusausschuss Herr Hoff
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:122 Sachgebiet Steuern
Bearbeiter/-in: Heß, Vera   
Beratungsfolge:
Tourismusausschuss Vorberatung
05.11.2024 
Sitzung des Tourismusausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
21.11.2024 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein      

Sachverhalt:

Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt eine Kurabgabe (ehemals Tourismusbeitrag). Nach den Grundsätzen der Beitragserhebung ist der Beitrag regelmäßig zu kalkulieren. Die beauftragte Firma KUBUS GmbH, Schwerin, hat die Abgabe für das Jahr 2025 kürzlich vorausschauend kalkuliert unter Einbeziehung der Nachkalkulation 2023 (siehe VO/3288/24). Hierbei sollte sich nach neuerer Rechtsauffassung das beschlussfassende Gremium bewusst den gemeindlichen Eigenanteil zu eigen machen, was nunmehr im Beschlussvorschlag berücksichtigt wird.

 

Im Rahmen der letzten überörtlichen Prüfung hat das Gemeindeprüfungsamt aus Rechtssicherheitsgründen empfohlen, die im Kommunalabgabengesetz verankerte Bezeichnung „Kurabgabe“ zu verwenden, also die frühere BezeichnungTourismusbeitrag“ zu ersetzen.

 

Zudem wurde am 18.10.2024 vom Deutschen Bundesrat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Damit steht fest, dass die besondere Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige zum 1. Januar 2025 entfallen wird. Somit wurde der Begriff „Meldeschein“ aus der Satzung gestrichen und durch „Meldung zur ostseecard“ ersetzt.

 

Da die Änderung der oben genannten Begrifflichkeiten sich durch die gesamte Satzung zieht, erfolgt eine Neufassung der Satzung.

 

Folgende redaktionelle Anpassungen wurden darüber hinaus in die Neufassung eingearbeitet:

 

  • In § 1 wurde die Formulierung entsprechend des Kommunalabgabegesetzes angepasst.
  • § 3 (1) wurde um d) ergänzt, gemäß der Landesverordnung zur Sondernutzung am Meeresstrand und über Schutzstreifen an Gewässern zweiter Ordnung vom 16. Oktober 2023.
  • § 3 (2) b) wurde ergänzt um und nicht selbst dem Personenkreis im Sinne des § 4 Abs. 2 Buchst. b angehören;“.
  • Unter § 3 (3) wurden auch die Jahreskurkarten bei der Gewährleistung auf Gegenseitigkeit ergänzt.
  • In § 4 und § 5 wurden die Beitragssätze entsprechend der Kalkulation (s. VO/3288/24) angepasst. Durch die Auflösung des Eigenbetriebs entfällt die Vorsteuerabzugsberechtigung, somit wurde „einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer“ gestrichen.
  • § 6 (3) Satz 3 sowie § 9 (8) wurden auf Empfehlung des GPA von einer Pauschalierung auf eine Schätzung umgestellt.
  • § 8 (1) wurde angepasst, da das bisherige Verfahren der Aussetzung des Bescheides sich als ineffektiv erwiesen hat. Es soll nunmehr nach den Regelungen der AO verfahren werden.
  • § 8 (2) wurde um die Frist des Anspruchs auf Rückzahlung ergänzt sowie die Fälle, in denen keine Rückzahlung erfolgt.
  • In § 9 (3) wird auf die Erhebung von Geburtsdaten und Nationalität verzichtet. Die Angabe von Namen der Reisenden, An- und Abreisetag, Heimatanschrift und Anzahl der mitreisenden Kinder ist weiterhin für die Erstellung der ostseecards, für die Kalkulation sowie Statistiken relevant.
  • § 10 (1) wurde um Buchstabe f) um die bei der Stadt Neustadt in Holstein verfügbaren Daten aus der Veranlagung zur Stellplatzsteuer ergänzt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Neufassung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen.

Der städtische Eigenanteil von 35,85 Prozent der Aufwendungen wird gebilligt.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

Aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

Fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Kurabgabesatzung, Neufassung 2025, Entwurf

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kurabgabesatzung, Neufassung 2025, Entwurf für TA.pdf (490 KB)