Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt eine Kurabgabe (ehemals Tourismusbeitrag). Nach den Grundsätzen der Beitragserhebung ist der Beitrag regelmäßig zu kalkulieren. Die beauftragte Firma KUBUS GmbH, Schwerin, hat die Abgabe für das Jahr 2025 kürzlich vorausschauend kalkuliert unter Einbeziehung der Nachkalkulation 2023 (siehe VO/3288/24). Hierbei sollte sich nach neuerer Rechtsauffassung das beschlussfassende Gremium bewusst den gemeindlichen Eigenanteil zu eigen machen, was nunmehr im Beschlussvorschlag berücksichtigt wird.
Im Rahmen der letzten überörtlichen Prüfung hat das Gemeindeprüfungsamt aus Rechtssicherheitsgründen empfohlen, die im Kommunalabgabengesetz verankerte Bezeichnung „Kurabgabe“ zu verwenden, also die frühere Bezeichnung „Tourismusbeitrag“ zu ersetzen.
Zudem wurde am 18.10.2024 vom Deutschen Bundesrat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Damit steht fest, dass die besondere Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige zum 1. Januar 2025 entfallen wird. Somit wurde der Begriff „Meldeschein“ aus der Satzung gestrichen und durch „Meldung zur ostseecard“ ersetzt.
Da die Änderung der oben genannten Begrifflichkeiten sich durch die gesamte Satzung zieht, erfolgt eine Neufassung der Satzung.
Folgende redaktionelle Anpassungen wurden darüber hinaus in die Neufassung eingearbeitet:
Beschlussvorschlag:Die Neufassung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen. Der städtische Eigenanteil von 35,85 Prozent der Aufwendungen wird gebilligt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Kurabgabesatzung, Neufassung 2025, Entwurf
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