Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Bürgermeister wurde beauftragt zu prüfen, ob auf privaten Grundstücken im Stadtgebiet eine Entsiegelungsprämie realisierbar ist. Der dazu gestellte Antrag führte an, dass die Selbstverwaltung nicht gleichgültig einer fortschreitenden Flächenversiegelung, mit den damit verbundenen negativen Folgen, gegenüberstehe. Es sollen positive Anreize für eine Entsiegelung geschaffen werden. Als Bespiele für Prämien zur Flächenentsiegelung wurde das Land Bayern und die Stadt Köln aufgeführt. Für die Einführung einer entsprechenden Prämie – wie auch immer diese ausgestaltet sei – spricht, dass somit der Flächenversiegelung entgegengewirkt werden kann. Dabei wird eine grundsätzliche Wirksamkeit eines solchen Anreizes vorerst angenommen. Zudem wird dadurch Aufmerksamkeit für das Thema generiert und ggf. Menschen sensibilisiert. Gegen die Einführung einer Entsiegelungsprämie in Neustadt in Holstein sprechen allerdings mehrere Gründe: - Personeller Aufwand: Die Stadt müsste zusätzliches Personal für die Verwaltung und Kontrolle der Prämienvergabe sowie für die Überwachung der Entsiegelungsmaßnahmen bereitstellen. Dieser administrative Aufwand würde Kosten verursachen, die möglicherweise die eingesparten Mittel durch eigene Entsiegelungsmaßnahmen übersteigen. - Finanzielle Belastung der Stadt: Die Einführung einer Prämie erfordert ein eigenes Budget (Geld oder Sachleistung), das die Stadt bereitstellen muss. - Missbrauchspotenzial: Es besteht das Risiko, dass die Prämie für minimal durchgeführte Maßnahmen beantragt wird, ohne dass eine tatsächliche Verbesserung erzielt wird. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer könnten geringe, symbolische Entsiegelungen vornehmen, um an die Prämie zu kommen, ohne dass die Flächen signifikant aufgewertet werden. Das würde den Zweck der Prämie unterlaufen und zu ineffizienter Nutzung öffentlicher Mittel führen. - Langfristige Kontrolle und Nachhaltigkeit: Entsiegelte Flächen könnten nach Erhalt der Prämie wieder versiegelt oder zweckentfremdet werden. Die langfristige Überwachung und Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Maßnahmen wäre erneut mit personellem und finanziellem Aufwand verbunden, was die Stadt weiter belasten würde. - Glaubwürdigkeit und Vorbildfunktion: Wenn die Stadt selbst auf ihren Flächen keine Entsiegelung durchführt, könnte die Glaubwürdigkeit der Prämie in der Öffentlichkeit infrage gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger könnten argumentieren, dass die Stadt selbst nicht bereit ist, die angestrebten Maßnahmen umzusetzen, und dadurch könnte die Bereitschaft sinken, eigene Flächen zu entsiegeln. - Öffentliche Wahrnehmung und Motivation: Wenn Bürgerinnen und Bürger sehen, dass die Stadt eigene Flächen entsiegelt und dadurch positive Effekte wie etwa eine verbesserte Regenwasserversickerung oder eine erhöhte Biodiversität erzielt, könnte dies als Motivation dienen, ebenfalls aktiv zu werden. Die Entsiegelung städtischer Flächen könnte somit einen Multiplikatoreffekt haben, der ohne den finanziellen und administrativen Aufwand einer Prämie auskommt. - Kosten-Nutzen-Verhältnis: Die Entsiegelung städtischer Flächen könnte zudem effektiver und kostengünstiger sein, da keine Prämien ausgeschüttet werden müssen und die Stadt direkten Einfluss auf die Umsetzung hat. So könnten größere zusammenhängende Flächen entsiegelt werden, was oftmals eine höhere ökologische Wirkung hat als viele kleine private Maßnahmen. Zudem könnten auch Baumaßnahmen kombiniert werden und so Synergieeffekte genutzt werden. Bevor also eine Entsiegelungsprämie eingeführt wird, sollte die Stadt Neustadt in Holstein auf ihren eigenen Grundstücken Initiativen zur Entsiegelung vorantreiben. So kann sie ihre Vorbildfunktion wahrnehmen, Erfahrungen sammeln und die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisieren, was langfristig zu einer größeren Bereitschaft führen kann, auch private Flächen zu entsiegeln. Beschlussvorschlag:Auf privaten Grundstücken im Stadtgebiet ist eine Entsiegelungsprämie gegenwärtig nicht umsetzbar. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine
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