Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:a) Mit Zuwendungsbescheid vom 25. März 2021 hat die Stadt Neustadt in Holstein eine Zuweisung aus dem Landesprogramm Wirtschaft (2014-2020) mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für das Projekt „Nahwärmeversorgung Mühlenberg Nord“ in Höhe von EUR 691.709,06 (Restbetrag) erhalten. Diese Zuschüsse wurden in 2023 an die Stadtwerke Neustadt in Holstein weitergeleitet und sind dort im Jahr 2023 in den Bilanzposten „Zweckgebundene Rücklagen“ eingestellt worden. b) Mit Zuwendungsbescheid vom 11. Dezember 2020 hat die Stadt Neustadt in Holstein eine Zuweisung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative für das Projekt „Realisierung einer Meerwasserwärmepumpe zur netzgebundenen Wärme- und Kälteversorgung“ im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von EUR 781.844,49 erhalten. Diese Zuschüsse wurden in 2023 an die Stadtwerke Neustadt in Holstein weitergeleitet und sind dort im Jahr 2023 in den Bilanzposten „Zweckgebundene Rücklagen“ eingestellt worden.
Beschlussvorschlag:Die Einlage
a) der im Jahr 2023 erhaltenen Landeszuweisung für die „Nahwärmeversorgung Mühlenberg Nord“ in Höhe von 691.709,06 €
und
b) der im Jahr 2023 erhaltenen Bundeszuweisung für die „Realisierung einer Meerwasserwärmepumpe zur netzgebundenen Wärme- und Kälteversorgung“ in Höhe von 781.844,49 €
in die Zweckgebundenen Rücklagen der Stadtwerke Neustadt in Holstein im Jahr 2023 wird genehmigt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine |
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