Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:In der Sitzung am 10.12.2024 hat der Kreistag die Erhöhung der Förderung von nebenberuflich tätigen Übungsleiterinnen und Übungsleitern, der sogenannten Übungsleiterpauschale, beschlossen. Zum 01.01.2025 wird nunmehr ein Zuschuss von 3,50 € (bisher 2,50 €) gewährt. Die Erhöhung erfolgt diesmal, ohne dass eine entsprechende Co-Finanzierung durch die Gemeinden verlangt wird. Somit käme es bei der Beibehaltung der bisherige Förderung von 2,50 € durch die Stadt nicht zu einer Reduzierungen der Kreismittel.
Wenn sich die Stadt Neustadt i.H. dafür entscheidet, wie bisher eine Übungsleiterpauschale in Höhe des Kreiszuschuss zu leisten, bedeutet dies Mehrkosten von ca. 4.000 €.
Da die Übungsleiterpauschale für 2025 erst im Juni 2026 gezahlt wird, ist die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel im Haushalt 2026 ausreichend. Beschlussvorschlag:Der städtische Anteil an der Übungsleiterpauschale wird ab dem 01.01.2025 von 2,50 € auf 3,50 € pro anerkannter Übungsstunde angehoben. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:
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