Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3256/24  

 
 
Betreff: Erhöhung der Übungsleiterpauschale
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Fenner, Sander
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
25.02.2025 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten      

Sachverhalt:

In der Sitzung am 10.12.2024 hat der Kreistag die Erhöhung der Förderung von nebenberuflich tätigen Übungsleiterinnen und Übungsleitern, der sogenannten Übungsleiterpauschale, beschlossen. Zum 01.01.2025 wird nunmehr ein Zuschuss von 3,50 € (bisher 2,50 €) gewährt.

Die Erhöhung erfolgt diesmal, ohne dass eine entsprechende Co-Finanzierung durch die Gemeinden verlangt wird. Somit käme es bei der Beibehaltung der bisherige Förderung von

2,50 € durch die Stadt nicht zu einer Reduzierungen der Kreismittel.

 

Wenn sich die Stadt Neustadt i.H. dafür entscheidet, wie bisher eine Übungsleiterpauschale in Höhe des Kreiszuschuss zu leisten, bedeutet dies Mehrkosten von ca. 4.000 €. 

 

Da die Übungsleiterpauschale für 2025 erst im Juni 2026 gezahlt wird, ist die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel im Haushalt 2026 ausreichend.


Beschlussvorschlag:

Der städtische Anteil an der Übungsleiterpauschale wird ab dem 01.01.2025 von 2,50 € auf 3,50 € pro anerkannter Übungsstunde angehoben.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: x 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

4.000 €, erstmals ab dem Jahr 2026 €

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

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Anlage/n: