Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3255/24  

 
 
Betreff: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Altenkrempe/Sierksdorf und der Stadt Neustadt in Holstein über die Aufnahme von Schülern
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Fenner, Sander
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
10.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
26.09.2024 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein      

Sachverhalt:

Im Jahr 1972 wurden zwischen der Gemeinde Altenkrempe/der Gemeinde Sierksdorf und der Stadt Neustadt in Holstein öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über die Aufnahme von Schülern geschlossen.

 

Die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen sind der Anlage 1 und 2 zu entnehmen. In diesen Vereinbarungen ist geregelt, dass die Grund- und Hauptschulen Hasselburg, Kassau, Stolpe, Sierksdorf und Roge aufgelöst werden.

mtliche Volksschüler aus der Gemeinde Altenkrempe und der Gemeinde Sierksdorf wurden zum 01.08.1972 in die Grund-, Haupt- und Sonderschule in Neustadt in Holstein übernommen.

 

Die Vereinbarungen enthalten jeweils eine Kündigungsmöglichkeit unter Einhaltung einer einjährigen Frist zum 31.12. eines jeden Jahres, erstmals zum 31.12.1977. 

Aufgrund der steigenden Schülerzahlen an der Grundschule Neustädter Bucht, wurden in einer Schulkonferenz im November 2023 Aufnahmekriterien beschlossen.

Diese Aufnahmekriterien sehen u.a. vor, dass bei begrenzter Kapazität die kürzeste Entfernung (in km) zwischen Wohnort und Schule über die Aufnahme entscheidet.

Diese Aufnahmekriterien können nicht vollumfänglich umgesetzt werden, da Schüler aus der Gemeinde Altenkrempe und der Gemeinde Sierksdorf aufgrund der vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen aufzunehmen sind.

Die Anwendung der Aufnahmekriterien ist zwingend erforderlich, damit die 6 Zügigkeit der Grundschule möglichst nicht überschritten wird. Aus diesem Grund sollen die öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Altenkrempe und der Gemeinde Sierksdorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden.

Angemerkt sei noch, dass Schüler aus der Gemeinde Altenkrempe und der Gemeinde Sierksdorf weiter in Neustadt aufgenommen werden können, wenn die Grundschule Neustädter Bucht die nächstgelegene Grundschule ist oder ausreichend Kapazitäten vorhanden sind.


Beschlussvorschlag:

Die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen aus dem Jahr 1972 zwischen der Gemeinde Altenkrempe bzw. der Gemeinde Sierksdorf und der Stadt Neustadt in Holstein über die Aufnahme von Sclern wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

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Anlage/n:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Altenkrempe

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Sierksdorf