Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3252/24  

 
 
Betreff: Vereidigung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Herr Bürgervorsteher Holtfester
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Beteiligt:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas  24 Bürgerservice
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zur Kenntnis
26.09.2024 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 das folgende Ergebnis der am 09.06.2024 durchgeführten Wahl des Bürgermeisters festgestellt und am 13.06.2024 bekannt gegeben:

 

[…] Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Bewerber

Mirko Spieckermann (Einzelbewerber) Ja-Stimmen 6308

Mirko Spieckermann (Einzelbewerber) Nein-Stimmen 1208

Zum Bürgermeister der Stadt Neustadt in Holstein ist Herr Mirko Spieckermann gewählt worden. […]“

 

Binnen der darauffolgenden Einspruchsfrist wurde gegen die Gültigkeit der Wahl kein Einspruch erhoben. Mit Schreiben vom 19.07.2024 teilte der Landrat des Kreises Ostholstein als für die Wahlprüfung zuständige Kommunalaufsichtsbehörde mit, dass er die Wahl für gültig erkläre und damit das bekannt gegebene endgültige Wahlergebnis bestätige.

 

2. Gemäß § 6 (1) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird der Bürgermeister auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Ernennung des Bürgermeisters zum Beamten auf Zeit erfolgt nach § 61 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 57c (1) GO mit Wirkung vom 01.10.2024. Nach § 57c (3) GO ist bei Wiederwahl eine neue Ernennungsurkunde auszuhändigen und der Diensteid zu leisten. Die Vereidigung erfolgt gemäß § 63 GO vor Amtsantritt durch den Bürgervorsteher in öffentlicher Sitzung.

 

Der Bürgervorsteher wird gebeten, Herrn Spieckermann die Eidesformel vorzulesen und ihn auf die Bedeutung des Diensteides nach § 47 Landesbeamtengesetz (§ 38 Beamtenstatusgesetz) hinzuweisen. Der rgermeister wiederholt die ihm vorgesprochene Eidesformel:

 

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland, die Landesverfassung und alle in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze
zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft
zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ *)

 

*) Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

 


Beschlussvorschlag:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

keine