Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 das folgende Ergebnis der am 09.06.2024 durchgeführten Wahl des Bürgermeisters festgestellt und am 13.06.2024 bekannt gegeben:
„[…] Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Bewerber Mirko Spieckermann (Einzelbewerber) Ja-Stimmen 6308 Mirko Spieckermann (Einzelbewerber) Nein-Stimmen 1208 Zum Bürgermeister der Stadt Neustadt in Holstein ist Herr Mirko Spieckermann gewählt worden. […]“
Binnen der darauffolgenden Einspruchsfrist wurde gegen die Gültigkeit der Wahl kein Einspruch erhoben. Mit Schreiben vom 19.07.2024 teilte der Landrat des Kreises Ostholstein als für die Wahlprüfung zuständige Kommunalaufsichtsbehörde mit, dass er die Wahl für gültig erkläre und damit das bekannt gegebene endgültige Wahlergebnis bestätige.
2. Gemäß § 6 (1) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird der Bürgermeister auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Ernennung des Bürgermeisters zum Beamten auf Zeit erfolgt nach § 61 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 57c (1) GO mit Wirkung vom 01.10.2024. Nach § 57c (3) GO ist bei Wiederwahl eine neue Ernennungsurkunde auszuhändigen und der Diensteid zu leisten. Die Vereidigung erfolgt gemäß § 63 GO vor Amtsantritt durch den Bürgervorsteher in öffentlicher Sitzung.
Der Bürgervorsteher wird gebeten, Herrn Spieckermann die Eidesformel vorzulesen und ihn auf die Bedeutung des Diensteides nach § 47 Landesbeamtengesetz (§ 38 Beamtenstatusgesetz) hinzuweisen. Der Bürgermeister wiederholt die ihm vorgesprochene Eidesformel:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik
*) Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine |
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