Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Jahresabschluss der Stadt Neustadt in Holstein wurde am 07. Mai 2024 erstellt. Der Jahresabschluss wurde vom Hauptausschuss am 22. Mai 2024 in nichtöffentlicher Sitzung geprüft. Das Protokoll der Prüfung wird dieser Vorlage beigefügt. Die unter Punkt 3. des Beschlussvorschlages genannten Zuführungsbeträge zur allgemeinen und Ergebnisrücklage ergeben sich aus dem in § 25 Abs. GemHVO-Doppik genannten Höchstbetrag der Ergebnisrücklage (max. 33 % der allgemeinen Rücklage).
Bei unverändertem Beschluss zu Punkt 3. des Beschlussvorschlages erhöht sich der Bestand der Ergebnisrücklage zum 01. Januar 2024 von 13.545.622,46 € auf 15.267.332,31 €. Zum gleichen Stichtag wird die Ergebnisrücklage zur Ausgleichsrücklage, der Bestand bleibt unberührt.
Detaillierte Informationen zu den Bilanzpositionen und der Entwicklung der Erträge und Aufwendungen können dem Anhang und dem Lagebericht entnommen werden. Beschlussvorschlag:Der Jahresabschluss 2023 der Stadt Neustadt in Holstein wird wie folgt beschlossen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:3
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