Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Nach den Grundsätzen des städtischen Berichtswesens berichtet der Seniorenbeirat dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten einmal jährlich über seine Tätigkeiten. Der Regelbericht ist dabei grundsätzlich in schriftlicher Form vorzulegen. Beschlussvorschlag:Der Jahresbericht 2023 des Seniorenbeirates wird zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Jahresbericht des Seniorenbeirates 2023
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