Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3212/24  

 
 
Betreff: Investitionen Tourismusinfrastruktur 2025-2028 - finanzielle Auswirkungen auf städtischen Haushalt und Kurabgabe
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:0 Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Heß, Vera  12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Beratungsfolge:
Tourismusausschuss Zur Kenntnis
20.05.2025 
Sitzung des Tourismusausschusses      

Sachverhalt:

Auf Basis der Vorlagen über die Planungen der Ersatzbauten der Seebrücke in Neustadt in Holstein (VO 3190/24-3) und der Seebrücke Pelzerhaken (VO 3192/24-3) sowie der Attraktivierung der Strandpromenade Neustadt in Holstein mit den Teilprojekten Ersatzbau der Wasserrettungsstation (VO 3156/24-1) und den Freiflächen (VO 3343/25) werden die Auswirkungen auf die Kurabgabe und den städtischen Eigenanteil dargestellt.

 

Als Parameter für diese Hochrechnung wurden die Plandaten der oben genannten Vorlagen um die Abschreibungen und die Zinsen für die aufzunehmenden Darlehen ergänzt (s. Anhang, untere Tabelle), da diese die auf die Kurabgabe umlagefähigen Kosten sind.

 

 

 

In Abzug gebracht wurden die derzeitigen Aufwendungen: Die Aufwendungen für die Instandhaltung der beiden abgängigen Gebäude am Strandbad sowie des dortigen Promenadenabschnitts betragen jährlich weniger als 10 T€ brutto.

Für die Seebrücken fallenhrliche Reparaturen (durchschnittlich für die Jahre 2022 und 2023 je ca. 70 T€ gesamt) sowie die Abschreibungen in Höhe von 12 T€ an. Diese Werte gelten für beide Seebrücken zusammen. Diese Aufwendungen für Fremdleistungen sind dabei sehr variabel. r das Jahr 2025 stehen erneut Reparaturen in Höhe von rund 105 T€ brutto r die beiden Seebrücken an. Mit der Inbetriebnahme der Ersatzbauten würden in den ersten zehn bis fünfzehn Jahren diesbezüglich deutlich geringere Instandhaltungskosten anfallen.

 

Um die finanziellen Auswirkungen auf die Kurabgabe darstellen zu können, wurde die Vorkalkulation der Kurabgabe für das Jahr 2025 zu Grunde gelegt. Die Umlageeinheiten betragen gewichtet 741.920 und der städtische Eigenanteil 35,85 % am abgabefähigen Aufwand der Kurabgabe. Die Aktivierung des Anlagevermögens und somit die Umlage auf die Kurabgabe entsteht erst mit Fertigstellung und Inbetriebnahme der Bauten. Es ist davon auszugehen, dass dies frühestens im Jahr 2028 realisierbar ist. Im gleichen Zeitraum wird die Bettenkapazität an der Hafenwestseite um ca. 340 Betten erweitert. Bei einer durchschnittlichen Auslastung von 150 Tagen ergeben sich hierdurch ca. 51.000 Übernachtungen bzw. Umlageeinheiten für die Kurabgabe mehr, die in der Berechnung bereits mit der Gewichtung Neben-/Hauptsaison berücksichtigt wurden.

 

Eine Förderung der Ersatzbauten der beiden Seebrücken, der Attraktivierung der Strandpromenade (Teilprojekt Freiflächen) sowie eine teilweise Förderung des Neubaus der Wasserrettungsstation kann durch GRW-Mittel erfolgen. Die Förderquote für diese touristischen Infrastrukturprojekte beträgt voraussichtlich 60%.

 

Bislang wurden die Zuwendungen des Landes als nachhaltige Investitionen gemäß GemHVO in Verbindung mit § 6 KAG gewertet und in den Abschreibungen nicht zum Abzug gebracht. Die Verwaltung hat an die KUBUS - Kommunalberatung und Service GmbH eine Anfrage gestellt, ob die Zuwendung des Landes als Sonderposten in der Kalkulation des Tourismusbeitrags einfließen darf. Hierzu hat die KUBUS wie folgt Stellung genommen:

 

Die Abschreibung kann vom Anschaffungs-/Herstellungswert oder vom Wiederbeschaffungszeitwert vorgenommen werden. Zur Minderung der Benutzungsgebühren können Beiträge jährlich mit einem nach der mutmaßlichen Nutzungsdauer oder Leistungsmenge gleichmäßig zu bemessenden Abschreibungssatz aufgelöst werden. Die Auflösung von Zuschüssen und Zuweisungen ist in gleicher Weise mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde zulässig, wenn diese zur Entlastung einzelner oder bestimmter Gebührenschuldnerinnen und Gebührenschuldner gewährt wurden […].“

 

Die Frage nach „einzelnen oder bestimmten Gebührenschuldner*innen, die entlastet werden sollen, ist zu klären.

 

Damit erfordert die gebührenmindernde Gegenrechnung von Zuweisungen die ausdrückliche Zustimmung der Bewilligungsbehörde.

 

Aus Sicht der Verwaltung und der KUBUS ist das in Abzug bringen der Zuwendungen auf die Abschreibungen für die Kostenkalkulation nicht empfehlenswert. Sollte der Wunsch der Selbstverwaltung bestehen, auf die Kostendeckung im Rahmen der Gebührenfestsetzung zu verzichten, wäre die Höhe der Kosten festzusetzen, auf die die Gemeinde verzichten will. Hierdurch könnte sie die Höhe der Kurabgabe regulieren. Diese Entscheidung wiederum würde jedoch eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils bzw. eine Belastung des städtischen Haushalts bedeuten.

 

In der Hochrechnung wird von einer 100%igen Finanzierung durch Fremdkapital ausgegangen. Für die Zinsberechnung wurde der Zinssatz für Kommunaldarlehen in Höhe von 3,6% (Stand Mai 2025) prognostiziert. Die Kreditaufnahme erfolgt gesamtstädtisch, so dass eine Splittung einer projektbezogenen Kreditaufnahme (z.B. Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung der Fördermittel durch einen Kredit mit kürzerer Laufzeit) nicht erfolgen kann. Die Auszahlung der Fördermittel würde jedoch in den Folgejahren eine Minderung der gesamtstädtischen Kreditaufnahme bewirken.

 

Die beispielhafte Berechnung der möglichen Auswirkungen der oben genannten Projekte zur Umlage auf die Kurabgabe werden dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt.

 

Die Planwerte und Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2025-2028 werden im Nachtragshaushalt 2025 aktualisiert und mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Zu diskutieren ist, ob die Leistungsphasen 4-6 für die vier Maßnahmen parallel zur Prüfung des Förderantrags durch die Fördermittelgeberin beauftragt werden sollen, da die Fördermittelgeberin zum jetzigen Zeitpunkt die Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns empfiehlt. Weitere Informationen über die Mittelzuweisungen durch die Fördermittelgeberin hierzu werden kommende Woche erwartet, so dass diese in der Sitzung am 20.05.2025 vorgestellt werden können.

 

Die Ausschussmitglieder werden zudem um ein Meinungsbild gebeten, welche der Infrastrukturprojekte priorisiert werden sollen, falls nicht alle vier der oben aufgeführten Maßnahmen in dieser Förderperiode durch das Land bezuschusst werden können.

 


Beschlussvorschlag:

Die Hochrechnung der möglichen finanziellen Auswirkungen der touristischen Infrastrukturprojekte Ersatzbau der Seebrücke Neustadt in Holstein sowie der Wasserrettungsstation Strandbad Neustadt in Holstein mit Freiflächen und der Seebrücke Pelzerhaken (Planungsstand Mai 2025) werden zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen:

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

Aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

Fördernd

 

 

 

x

 

 

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x

 

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x

 

x

 

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Hemmend

 

 

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Anlage/n:

Auswirkungen Tourismusprojekte 2025-2028 auf Kurabgabe

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Auswirkungen Kurabgabe Seebrücken WRS 3,6 für TA (424 KB)