Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Antrag auf Zustimmung zum Maßnahmebeginn für die Städtebaufördermittel für den Verwaltungsneubau (kleine Lösung) sind beim Ministerium eingereicht worden und der Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt. Nun läuft die Ausführungsplanung und ab Mai sollen die ersten Vergabeverfahren für die verschiedenen Gewerke der Bauleistungen starten. Am 1. Oktober ist der Baubeginn vorgesehen. Es sind Bauaufträge in Höhe von ca. 7,23 Mio. € netto in ca. 25 Gewerken zu vergeben. Die Gewerke liegen zum Teil über einem geschätzten Auftragsvolumen von 500.000 €. Ab dieser Wertgrenze sind die Vergabeentscheidungen laut Hauptsatzung normalerweise von der Stadtverordnetenversammlung zu treffen. Die Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung liegen jedoch zu weit auseinander, um die Vergabeentscheidungen der einzelnen Gewerke so zeitig treffen zu können, wie dies die zügige und fristgerechte Bauvorbereitung erfordert. Der Aufwand für die Einberufung von Sondersitzungen der Stadtverordnetenversammlung für diesen Zweck scheint hier unverhältnismäßig. Daher wird um die Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den Hauptausschuss gebeten, der alle zwei Wochen tagt. Der Bürgermeister wird der Stadtverordnetenversammlung über die Vergabeentscheidungen des Hauptausschusses berichten. Bei der Baumaßnahme Küstengymnasium wird bereits analog verfahren.
Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Hauptausschuss, abweichend von der Hauptsatzung, für die Baumaßnahme Verwaltungsneubau Rosenstraße auch über die Vergabe von Bauleistungen über 500.000 € zu entscheiden. Der Stadtverordnetenversammlung sind die Entscheidungen des Hauptausschusses im Nachgang zur Kenntnis zu geben. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine |
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