Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3195/24  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Wunsch, Jonas
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zustimmung
25.04.2024 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein      

Sachverhalt:

Die Freiwillige Feuerwehr Neustadt in Holstein hat in ihrer Mitgliederversammlung am 08.03.2024 den Löschmeister

 

 

Christian Exner

 

 

zum neuen stellvertretenden Stadtwehrführer gewählt. Die Amtszeit beginnt mit seiner Ernennung, die an einem noch zu wählenden Termin in naher Zukunft vorgesehen ist.

 

Der stellvertretende Stadtwehrführer ist für die Dauer seiner 6-jährigen Amtszeit zum Ehrenbeamten zu ernennen.

Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedarf die Wahl des Stadtwehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Wählbarkeit gemäß § 11 Abs. 2 Brandschutzgesetz liegen vor. Die Wahl der Mitgliederversammlung wurde ordnungsgemäß nach den Vorschriften des Brandschutzgesetzes und der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein durchgeführt.  


Beschlussvorschlag:

Der Wahl des Löschmeisters Christian Exner zum stellvertretenden Stadtwehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtaufwand:

 

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

keine