Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3191/24  

 
 
Betreff: Ausbau der Straße Teufelsberg 2. BA
hier: Aufhebung des Sperrvermerks
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
05.06.2024 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss hat am 22.11.2023 den Entwurf der Haushaltssatzung mit folgendem Beschluss gefasst: „Der Ansatz über 80.000r die Investitionsmaßnahme Nr. 54101004 Teufelsberg (Hafensteig - Bei der Friedenseiche) wird für 2024 mit einem Sperrvermerk versehen“. Dies wurde u. a. damit begründet, dass der zu dieser Zeit noch laufende partizipative Beteiligungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. Am 29.02.2024 wurde der partizipative Entscheidungsprozess zum Thema der Straßenbaufinanzierung mit Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung abgeschlossen. Die Rahmenbedingungen für den weiteren Straßenausbau im Stadtgebiet stehen somit fest. Nunmehr kann die Planung für die Ausbaumaßnahme der Straße Teufelsberg (2. BA) fortgesetzt werden.

Die Verwaltung muss noch in 2024 eine geänderte Straßenausbaubeitragssatzung zur Beschlussfassung vorlegen. Die Fertigstellung der Straße Teufelsberg (2.BA) wird frühestens in 2025 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt wird dann nach den ggf. geänderten Vorgaben der Straßenausbaubeitragssatzung der Ausbaubeitrag erhoben.

Damit mit der Beteiligung der Anliegenden und der Selbstverwaltung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen eines Workshops begonnen werden kann, muss der Sperrvermerk im Haushalt aufgehoben werden.

Sollte der Sperrvermerk nicht aufgehoben werden, wäre das Planungs- und Ingenieurbüro mit ca. 80.000 zu entschädigen. Dies entspricht dem vertraglich zugesicherten Honorar, das dem Büro als entgangene Einnahme zustehen könnte. Diese Kosten wären ergebniswirksam. Zudem sollten Unterhaltsmittel r den Haushaltsentwurf für 2025 oder 2026 in Höhe von 250.000  bereitgestellt werden, um eine einheitliche Trag- und Deckschicht herstellen zu können. Die Straße Teufelsberg ist an dieser Stelle am Ende ihrer Nutzungsdauer angelangt. Zudem müssen BKZ-Mittel in Höhe von 300.000 bereitgestellt werden, da die Stadtwerke ebenfalls eine größere Baumaßnahme durchführen werden. Im Bereich zwischen Am Hafensteig und Krabbenstraße wird u. a. eine große Abwasservorbehandlungsanlage eingebaut. Diese BKZ-Mittel sind gemäß Ausbaubeitragssatzung umzulegen d. h. es werden auf jeden Fall Ausbaubeiträge erhoben werden.

Verwaltungsseitig gibt es die dringende Empfehlung den Sperrvermerk aufzuheben und den Workshop unverzüglich durchzuführen. Über den aus dem Workshop resultierenden Entwurf und die damit verbundenen Ausbaukosten haben Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss und die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltsberatung gesondert zu entscheiden. Die Planungskosten fallen mit oder ohne Aufhebung des Sperrvermerkes an.

Zudem warten die Stadtwerke seit rund zwei Jahren auf den Beginn der Baumaßnahme, der bisher durch die Stadt verzögert wurde. Dies tun die Stadtwerke auf Bitten der Bauverwaltung, da die Möglichkeit eines gemeinsamen Ausbaus stark gewichtet wird und zahlreiche Vorteile für Stadt und Anliegende bietet. Die Stadtwerke werden ihre Maßnahme mit oder ohne die Stadt durchführen. Ein weiteres Abwarten wurde allerdings nicht in Aussicht gestellt und könnte fatale Folgen für die Stadtwerke haben. Dies zeigte sich zuletzt am Ostring, wo Anfang 2024 eine marode Druckrohrleitung geplatzt war. Die Folgen sind ungeplante Baumaßnahmen, höhere Kosten durch Einzeleingriffe und eine Störung des Ver- und Entsorgungssystems.

Dies gilt auch für die Infrastruktur der Stadt; weitere Verzögerungen sorgen für einen Sanierungsstau, der die Verwaltung zu einem Handeln zwingt. D. h. es müssen Unterhaltsmaßnahmen zum Zwecke der Verkehrssicherungspflicht und zur Gewährleistung des innerörtlichen Verkehrs durchgeführt werden. Unterhaltsmaßnahmen sollten nur dann durchgeführt werden, wenn mit einem geringen Mittelaufwand, eine erhebliche Qualitäts- und Lebenszeitverlängerung der Straße erreicht werden kann. Dies ist am Teufelsberg (2. BA) nicht mehrglich. Die Durchführung eines Straßenausbaus als Investitionsmaßnahme erscheint nicht nur zweckmäßig, sondern auch mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt als einziges verantwortungsvolles Mittel. Über Qualität und Umfang des Ausbaus kann gesondert im Workshopverfahren beraten werden.


Beschlussvorschlag:

Der Sperrvermerk für die Straßenausbaumaßnahme Teufelsberg (2. BA) wird aufgehoben.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:X 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: 80.000

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja: X

Budget: 80.000

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

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Anlage/n:

keine