Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3105/23-1  

 
 
Betreff: Ausbau von Kitaplätzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau SpiegelBezüglich:
VO/3105/23
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Fenner, Sander
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
29.02.2024 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Mit dieser Folgevorlage werden die als Anlage zur Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten am 16.01.2024 nachgereichten Informationen über den Planungsfortgang zur Schaffung weiterer Kindergartenplätze sowie die in der Vorberatung einstimmig gefasste Beschlussempfehlung des Fachausschusses für die Stadtverordnetenversammlung zusammengeführt und vorgelegt.

 

In der Bezugsvorlage VO/3105/23 wurde dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten am 07.11.2023 der Bedarf an Kitaplätzen ausführlich dargestellt. Aus der Vorlage geht hervor, dass in Neustadt in Holstein mindestens 100 zusätzliche Kitaplätze benötigt werden.

 

Diese Plätze sollen an drei Standorten wie folgt hergerichtet werden:

 

Als erste und schnellste Maßnahme sollen auf der städtischen Fläche am Lindenweg/Tennisplätzen (siehe Grafik) zwei bewegliche Gruppenräume aufgestellt werden. Die Räumlichkeiten sollen Strom, Heizung, Wasser und eine Toilette erhalten. In diesen Räumlichkeiten können voraussichtlich zwei Naturgruppen mit jeweils 16 bis max. 18 Ü3 Kinder angeboten werden. Ein derartiges Kindertagesstättenangebot gibt es in Neustadt in Holstein noch nicht. Die Lage ist für Naturgruppen durch die Nähe zum Kaisergehölz, dem Strand, dem angrenzenden Spielplatz und der Nähe zur städtischen Kita Kaiserholz prädestiniert. Organisatorisch werden diese beiden Gruppen der Kita Kaiserholz angeschlossen. Dies bringt Synergieeffekte (z.B. Personal, Leitung, Bewegungsraum etc.) mit sich. Die Kosten für den Kauf und die Erschließung von beispielsweise zwei Waldkinderwagen belaufen sich auf knapp 300.000 €. Eine mögliche Förderung ist noch nicht berücksichtigt.

 

Als weitere Maßnahme sollen auf der städtischen Fläche des Parkplatzes in der verlängerten Hochtorstraße auf dem bereits das Containerprovisorium stand, erneut zwei Krippengruppen in Modulbauweise entstehen. Dieses Mal soll die Einrichtung auf längere Zeit betrieben werden. Daher wird eine Kaufvariante angestrebt. Die Kosten für die Herrichtung einer Containeranlage in gleicher Größe, wie die bis März 2022 genutzte Anlage, würden sich derzeit auf 305.450 € belaufen. r eine auf Dauer angelegte Einrichtung werden die Kosten auf bis zu 500.000 € geschätzt. Auch hier ist noch keine Förderung berücksichtigt.

(Hinweis: Das ehemalige Provisorium wurde aufgelöst, da der Bedarf mit dem Bau der Kita Lü gedeckt schien und die Container hohen Vorhaltekosten, insbesondere durch die Miete, verursachten).

 

r eine 4-Gruppige Kita wurde im Frühsommer 2023 ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt und mit dem einzigen Interessenten verhandelt. Zu diesem Gebot wurde eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsberechnung zu einem Neu- und einem Erweiterungsbau durch die Stadt Neustadt in Holstein vorgenommen (Anlage). Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass ein eigener Bau über einen zwanzigjährigen Betrachtungszeitraum zwar den Schuldenstand der Stadt erhöht, durch die Schaffung des Gegenwertes jedoch die wirtschaftlich günstigere Variante darstellt. Je länger der Zeitraum wird, umso weniger wirtschaftlich ist eine Mietvariante. Die Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt sind über den Betrachtungszeitraum hingegen nahezu gleich. Bisher nicht berücksichtigt ist das erforderliche Grundstück. Dieses müsste zwar zusätzlich finanziert werden, unterliegt jedoch im Zeitverlauf keiner Wertminderung, so dass sich die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dadurch nur geringfügig verändert. Die Parameter der Wirtschaftlichkeitsberechnung sind statisch. D.h. inflationsbedingte Wertveränderungen sind noch nicht eingepreist. Künftig zu erwartende Preissteigerungen verstärken den wirtschaftlichen Vorteil eines eigenen Gebäudes.

 

An dieser Stelle wurde um Entscheidung gebeten, ob die Bewerbung aus dem Interessenbekundungsverfahren weiter berücksichtigt werden soll oder die Stadt stattdessen einen eigenen Neubau anstrebt. Zur Vorberatung im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten wurde verwaltungsseitig folgender Beschlussvorschlag nachgereicht:

1. Der Erweiterung der Schatzinsel um zwei Krippengruppen in Modulbauweise wird zugestimmt.

2. Es werden zwei bewegliche Gruppenräume (z.B. ein Waldkinderwagen), die für zwei Naturgruppen genutzt werden sollen, angeschafft. Diese beiden Gruppen werden organisatorisch an die Kita Kaiserholz angebunden.

3. Die finanziellen Mittel für die Punkte 1 und 2 werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

4. Sofern die Gruppen noch im diesem Jahr in Betrieb gehen, soll das notwendige Personal über den Stellenplan 2024 hinaus eingestellt werden.

5. Die Stellen werden im Stellenplan 2025 ausgewiesen.

6. Die Bewerbung aus dem Interessenbekundungsverfahren wird

a) berücksichtigt und soll weiterverfolgt werden.

oder

b) nicht berücksichtigt. Stattdessen soll ein Neubau einer mindestens 4-gruppigen Einrichtung geprüft werden, gegebenenfalls auch als Erweiterung einer bestehenden Einrichtung.

Der Fachausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2024 die Punkte 1 bis 5 sowie die Variante 6b einstimmig als Beschlussempfehlung beschlossen (insofern in diese Folgevorlage als Beschlussvorschlag übernommen).

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Erweiterung der Schatzinsel um zwei Krippengruppen in Modulbauweise wird zugestimmt.

 

2. Es werden zwei bewegliche Gruppenräume (z.B. ein Waldkinderwagen), die für zwei Naturgruppen genutzt werden sollen, angeschafft. Diese beiden Gruppen werden organisatorisch an die Kita Kaiserholz angebunden.

 

3. Die finanziellen Mittel für die Punkte 1 und 2 werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

4. Sofern die Gruppen noch im diesem Jahr in Betrieb gehen, soll das notwendige Personal über den Stellenplan 2024 hinaus eingestellt werden.

 

5. Die Stellen werden im Stellenplan 2025 ausgewiesen.

 

6. Die Bewerbung aus dem Interessenbekundungsverfahren wird nicht berücksichtigt. Stattdessen soll ein Neubau einer mindestens 4-gruppigen Einrichtung geprüft werden, gegebenenfalls auch als Erweiterung einer bestehenden Einrichtung.  


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: 5.618.064

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

rund 700.000 € außerplanmäßig in 2024 ohne Personalkosten für Container und Waldkinderwagen

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Wirtschaftlichkeitsberechnung Kita Neubau 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Wirtschaftlichkeitsberechnung Kita Neubau (257 KB)      
Stammbaum:
VO/3105/23   Bedarf an Kitaplätzen in Neustadt in Holstein   21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport   Vorlage öffentlich
VO/3147/24   Ausbau von Kitaplätzen   21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport   Vorlage öffentlich
VO/3105/23-1   Ausbau von Kitaplätzen   21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport   Vorlage öffentlich